MorgenFund informiert

Fragen und Antworten zur Ihrer Zustimmung

Hier finden Sie alle Informationen inkl. der häufig gestellten Fragen und die dazugehörigen Antworten zum Thema Zustimmung zu den neuen Vertragsbedingungen.

  1. Allgemeine Fragen
  2. Fragen zu den Depotmodellen
  3. Fragen zu den Gebühren und der Belastung
  4. Fragen zur Online-Kontoführung 
  5. Weitere Fragen
Sitzender Mann in entspannter Meditationsposition.
MorgenFund GmbH

Allgemeine Fragen

Warum muss eine Zustimmung zu den neuen Vertragsbedingungen / AGB erfolgen?

Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) dürfen Änderungen an Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Preis- und Leistungsverzeichnissen nicht mehr stillschweigend durch Widerspruchsregelungen erfolgen. Stattdessen ist Ihre aktive Zustimmung erforderlich.

Diese Regelung dient Ihrer Rechtssicherheit als Depotinhaberin bzw. Depotinhaber und auch der unseres Hauses. Deshalb bitten wir Sie, den neuen Vertragsunterlagen zuzustimmen. Wir haben Sie hierzu bereits mehrfach – postalisch oder über Ihre elektronische Postbox – informiert.

Wie stimme ich den Vertragsbedingungen / AGB zu?

Kunden mit Online-Depotführung bekommen mit dem Login in der MorgenFund App bzw. im MorgenFund Webzugang einen Zustimmungsbanner angezeigt über den Sie die relevanten Unterlagen einsehen und herunterladen und Ihre Zustimmung per Klick erteilen können. 

Kunden mit Offline-Depotführung erhalten einen Brief per Post und können entweder über eine digitale Zustimmungsstrecke oder über das beigelegte Zustimmungsformular zustimmen. Das Zustimmungsformular kann auf dem Postweg mit dem frankierten Rückumschlag (MorgenFund GmbH, Postfach 10 02 40, 96054 Bamberg) oder per E-Mail an die extra für diese Aktion eingerichtete Aktions-E-Mailadresse (zustimmungen-de@morgenfund.com) erfolgen.

Wichtiger Hinweis: Bitte berücksichtigen Sie, dass sowohl die postalische Adresse als auch die E-Mailadresse ausschließlich für die Rücksendung des Zustimmungsformulars im Rahmen der Zustimmungsaktion vorgesehen sind. Es können keine weiteren Aufträge entgegengenommen und verarbeitet werden.

Ich habe doch bei der Depoteröffnung zu DWS-Zeiten den AGB zugestimmt, warum ist nun eine erneute Zustimmung notwendig?

Die MorgenFund GmbH ist in die Rechtsnachfolge der DWS-Investmentplattform eingetreten und hat damit auch alle Kunden mit allen bisherigen Rechten und Pflichten übernommen. In der Eigentümerschaft der DWS wurde das Plattformgeschäft im Rahmen des § 2, Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des KWG geführt. 

MorgenFund unterliegt als Wertpapierinstitut umfangreichen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, welche MorgenFund über die neuen Vertragsunterlagen, insbesondere den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Depots bei der MorgenFund GmbH umgesetzt hat. Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2021 ergibt sich die Verpflichtung, die ausdrückliche Zustimmung zu den AGB von MorgenFund einzuholen, um eine sichere, dauerhaft rechtswirksame vertragliche Grundlage zu schaffen.

Wir möchten Sie daher darum bitten, uns Ihre Zustimmung zu den neuen Vertragsunterlagen von MorgenFund zu erteilen.

Wann muss ich aktiv zustimmen?

Damit wir Sie weiterhin optimal betreuen können, bitten wir Sie, zeitnah Ihre Zustimmung zu unseren aktualisierten Vertragsbedingungen sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis zu erteilen. Alle relevanten Informationen haben wir Ihnen per Post oder über Ihre elektronische Postbox zur Verfügung gestellt.

Muss ich sofort zustimmen, wenn Sie mich dazu auffordern?

Wir bitten Sie, sich so bald wie möglich zu unseren aktuellen Vertragsbedingungen und dem Preis- und Leistungsverzeichnis zurückzumelden. Nur auf diesem Wege können wir im Interesse der Rechtssicherheit und aus operativen Gründen eine aktualisierte und rechtskonforme Vertragsgrundlage zwischen Ihnen als Depotinhaber und uns als depotführende Stelle herstellen. Sie können Ihre Zustimmung jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt erteilen. Sollten wir zukünftig jedoch keine Zustimmung zu den neuen Vertragsbedingungen von Ihnen erhalten, sehen wir uns leider dazu gezwungen, weitere Maßnahmen zu ergreifen und ggf. mittelfristig die Geschäftsbeziehung zu beenden.

Was passiert, wenn ich den Vertragsbedingungen / AGB nicht zustimme?

Kunden, die nicht oder nicht rechtzeitig vor dem Depotgebühreneinzug dem neuen PLV zustimmen, verbleiben im bisherigen zwischen MorgenFund und dem Kunden vereinbarten PLV.

Um jedoch das bestehende Vertragsverhältnis mit Ihnen dauerhaft zukünftig weiterführen zu können, benötigen wir eine aktualisierte Vertragsgrundlage, welche die aufsichtsrechtlichen Regularien und operativen Abläufe (wie z.B. der ex ante Kosteninformationen, Abwicklungsmodalitäten bei der Auftragsvergabe etc.) widerspiegelt. Dies kann nur mit Hilfe Ihrer Zustimmung zu den neuen Vertragsbedingungen der MorgenFund erfolgen. Sollten wir keine Zustimmung zu den neuen Vertragsbedingungen von Ihnen erhalten, sehen wir uns leider dazu gezwungen, weitere Maßnahmen zu ergreifen und ggf. mittelfristig die Geschäftsbeziehung zu beenden.

Ich habe das Anschreiben bzw. das Zustimmungsformular nicht mehr. Was kann ich tun, um Ihnen meine Zustimmung mitzuteilen?

Für eine schriftliche Zustimmung laden Sie sich das relevante Blanko-Zustimmungsformular im Formular-Bereich herunter.

Drucken Sie das Formular aus und tragen Sie bitte auf dem Formular Ihre Depotnummer und persönlichen Daten ein und unterschreiben diese. Anschließend senden Sie uns Ihre Zustimmung per Post zurück.

Bis wann muss eine Zustimmung zum neuen PLV erfolgt sein, damit eine Berücksichtigung beim Depotgebühreneinzug stattfinden kann?

Der Einzug der Depotgebühren 2025 ist für Mitte Dezember geplant. Alle Zustimmungen die bis dahin bei MorgenFund eingegangen und verarbeitet worden sind, werden entsprechend mit den neuen günstigen Depotgebühren berechnet. Bitte beachten Sie, dass für den eventuellen postalischen Versand von Zustimmungsformularen sowie deren Bearbeitung und systemseitige Erfassung ein gewisser Vorlauf notwendig ist. 

Um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, sollten Sie die Zustimmung idealerweise bis spätestens 15. November erteilen.

Ich bin seit Jahren Kunde, erfolgt eine automatische Umstellung?

Nein, eine automatische Umstellung ist leider nicht möglich.

Alle Bestandskundinnen und -kunden werden ab Anfang Juli 2025 schrittweise angeschrieben und um ihre aktive Zustimmung zu den neuen Vertragsbedingungen und dem aktualisierten Preis- und Leistungsverzeichnis gebeten.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021. Es schreibt vor, dass Änderungen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung wirksam werden dürfen – eine stillschweigende Zustimmung reicht nicht mehr aus.

Fragen zu den Depotmodellen

Wo finde ich Informationen zu den neuen Depotmodellen ab 01.05.2025?

Das neue Preis- und Leistungsverzeichnis der MorgenFund GmbH ab 01.05.2025 finden Sie unter nachfolgendem Link.

Weitere Informtionen und Dokumente finden Sie auch auf der in Ihrem persönlichen Brief genannten Webseite bzw. im Formular-Center im Abschnitt „Vertragsunterlagen“.

Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen den bisherigen PLV und dem neuen PLV?

Nachfolgend finden Sie einen tabellarischen Überblick über die Depotmodelle aller Preis- und Leistungsverzeichnisse und dem entsprechenden Depotführungsentgelt je Depotvariante:

DepotmodellBeschreibungDepotführungsentgelt (inkl. MwSt.)

Depotmodell im Sinne des Preis- und Leistungsverzeichnisses II

(wie im Rahmen des MorgenFund Willkommenspakets bzgl. des Wechsels der Depotführung von DWS an MorgenFund an Bestandskunden versendet)

Depot ClassicKlassische Depotführung von Fonds der DWS-Gruppe (DWS Investment GmbH, DWS Investment S.A., DB Platinum, XTrackers)12,00 EUR
Depot Classic onlineDepot online für die Fonds der DWS-Gruppe (DWS Investment GmbH, DWS Investment S.A., DB Platinum, XTrackers)8,00 EUR
Depot PlusKlassische Depotführung von Fonds der DWS-Gruppe und Fonds anderer Anbieter50,00 EUR
Depot Plus onlineDepot online für die Fonds der DWS-Gruppe und Fonds anderer Anbieter45,00 EUR
Depot JuniorDepotführung für Kunden bis zum vollendetem 18. Lebensjahrkostenfrei

Depotmodell im Sinne des Preis- und Leistungsverzeichnisses I

MorgenFund Depot Kids 
Bis zum 18. Geburtstag
Die Anzahl der Depotpositionen im Depotmodell ist unbeschränkt

kostenfrei

MorgenFund Depots Twenty5 
Vom 18. bis 25. Geburtstag
Die Anzahl der Depotpositionen in dieser Depotvariante ist auf eine Depotposition beschränkt.

12,00 EUR p.a. (inkl. USt.)

Die Anzahl der Depotpositionen in dieser Depotvariante ist unbeschränkt.

18,00 EUR p.a. (inkl. USt.)

MorgenFund Depot (Basis)Die Depotvariante in der Ausprägung Basis ist auf eine Depotposition beschränkt. Bei weiteren Depotpositionen wird das Preismodell für die Variante Standard angewandt

12,00 EUR p.a. (inkl. USt.)

MorgenFund Depot (Standard)Die Anzahl der Depotpositionen in dieser Depotvariante ist unbeschränkt.

36,00 EUR p.a. (inkl. USt.)

VL-VertragsentgeltJährliches Vertragsentgelt für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen in einem Wertpapiersparvertrag nach dem Vermögensbildungsgesetzt für einen aktiven besparten VL-Vertrag

je VL-Vertrag 12,00 EUR p.a. (inkl. USt.)

Neues Depotmodell im Sinne des Preis- und Leistungsverzeichnisses zum 01.05.2025

MorgenFund Depot Kids 
Bis zum 18. Geburtstag
 kostenfrei
MorgenFund Depot OnlineDepotführung des Wertpapierdepots mit der Nutzung der elektronischen Postbox bzw. eines MorgenFund Online Zugangs.19,90 EUR
MorgenFund Depot Offline         
Nur für Bestandskunden mit Depoteröffnung bis 19.05.2025
Depotführung des Wertpapierdepots ohne die Nutzung der elektronischen Postbox bzw. eines MorgenFund Online Zugangs.39,90 EUR
VL-VertragsentgeltJährliches Vertragsentgelt für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen in einem Wertpapiersparvertrag nach dem Vermögensbildungsgesetz für einen aktiv besparten VL-Vertrag.je VL-Vertrag         
12,00 EUR

Fragen zu den Gebühren und der Belastung

Wie berechnet sich das Verwaltungsentgelt für ETFs und Fonds ohne laufende Vertriebsprovision?

Für die Berechnung des Verwaltungsentgeltes werden jeweils Ihre Depotbestände in EUR aller im Depot verwahrten ETFs und Fonds-Anteilsklassen ohne laufende Vertriebsprovision zum 20. eines jeden Monats herangezogen. Die Belastung des Verwaltungsentgeltes erfolgt halbjährlich auf den Durchschnitt des monatlich fest gestellten Bestandes für das zurück liegende Kalender-Halbjahr. Sofern der 20. eines Monats auf ein Wochenende/ Feiertag fällt, findet die Berechnung bzw. Belastung des Verwaltungsentgeltes am Werktag zuvor statt. 

Die Belastung des Verwaltungsentgeltes erfolgt derzeit per Verkauf von Anteilen nach den im PLV beschriebenen Abrechnungsmodalitäten für das Depotführungsentgelt und zukünftig per Lastschrifteinzug von der angegebenen Referenzbankverbindung des Kunden. Das Institut wird den Kunden hierüber (z. B. durch Andruck auf den Umsatzabrechnungen/Depotauszug) rechtzeitig informieren.

Das Verwaltungsentgelt wird erstmalig für das laufende Kalender-Halbjahr fällig, in dem der Kunde die Zustimmung zu dem Preis- und Leistungsverzeichnis erteilt.

Wie kann ich nachvollziehen wie viel Depotführungsentgelt ich als Kunde aktuell bei der MorgenFund GmbH bezahle?

Ihre aktuellen Kosten für die Depotführung hängen davon ab, in welchem Preis-und-Leistungsverzeichnis Sie sich aktuell befinden. Dies ist abhängig von Ihrem Depoteröffnungszeitraum und der erfolgten Zustimmung zum Preis- und-Leistungsverzeichnis im Rahmen der Depotübernahme von DWS durch MorgenFund. Ihr Depotführungsentgelt entnehmen Sie zum Beispiel der Jahresdepotabrechnung mit der Umsatzart „Verkauf wegen Depotentgelt“ oder in dem Bericht über Kosten für Ihr MorgenFund Depot (Ex Post Kostenausweis), welche Sie einmal jährlich mit der Jahresdepotaufstellung erhalten. Das erwartete Depotführungsentgelt wird außerdem im Rahmen des Ex Ante-Kostenausweises bei jeder relevanten Transaktion ausgewiesen.

Welche Kosten fallen bei einem VL-Vertrag an und wie unterscheiden sich diese je nach Depotführung?

Für einen aktiven VL-Vertrag wird ein jährliches Vertragsentgelt in Höhe von 12 € erhoben. Die weiteren Kosten hängen davon ab, wie das Depot geführt wird:

  • Online-Depotführung: Es fällt ausschließlich das VL-Vertragsentgelt von 12 € pro Jahr an – keine weiteren Depotgebühren.

  • Offline-Depotführung: Zusätzlich zum VL-Vertragsentgelt wird ein jährliches Depotführungsentgelt von 20 € erhoben.

Besonderheiten bei zusätzlicher Geldanlage:

  • Wenn zusätzlich in denselben Fonds investiert wird, der auch im VL-Vertrag bespart wird: Es fällt keine zusätzliche Depotgebühr an (bei Offline-Depot gilt weiterhin das zusätzliche Depotführungsentgelt von 20 €).

  • Wenn in einen anderen Fonds investiert wird: Dann wird das reguläre Depotführungsentgelt zusätzlich zum VL-Vertragsentgelt berechnet – unabhängig davon, ob das Depot online oder offline geführt wird.

Wird die Depotgebühr in voller Höhe fällig, wenn ich unterjährig ein Depot eröffne?

Ja, in Anbetracht des niedrigen Depotführungsentgelts hat sich MorgenFund bewusst dazu entschieden einmal im Jahr die Gebühren zu erheben und einzuziehen. Dies erfolgt grundsätzlich jeweils am letzten Geschäftstag vor dem zweiten Wochenende im Dezember eines jeden Jahres. Das Depotführungsentgelt wird für das gesamte Kalenderjahr, unabhängig vom Eröffnungszeitpunkt des Depots, berechnet und abgerechnet. Eine Aufteilung auf mehrere Zeitpunkte mit anteiligen Jahresgebühren würde zu unverhältnismäßigen Kosten in Relation zu den Depotgebühren führen. Um die Gebühren für alle Kunden dauerhaft niedrig halten zu können, ist die Entscheidung für den Einzug einmal jährlich getroffen worden.

In welcher Höhe werden die Depotgebühren berechnet, wenn der Wechsel unterjährig stattfindet?

Für das Jahr 2025 wird die Depotgebühr vereinnahmt, welche zum Zeitpunkt des Depotgebührenlaufs im System hinterlegt ist. Stimmt ein Kunde also im Zuge der Anschreiben der Bestandskunden beispielsweise im August dem neuen PLV zu, wird für das gesamte Jahr 2025 die Depotgebühr gemäß des neuen PLV berechnet.

Welche Änderungen in den AGB der MorgenFund gibt es gegenüber den AGB aus DWS-Zeiten?

Mit der Übernahme der Depotführung durch MorgenFund im Dezember 2022 wurden die Vertragsunterlagen, u.a. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Depots bei der MorgenFund GmbH, grundlegend aktualisiert. Hintergrund sind Änderungen in der Auftragserteilung und weitere regulatorische Anforderungen, die MorgenFund als Wertpapierinstitut im Rahmen der Übernahme der Depotführung umsetzen musste. Mit der Zustimmung erteilen Sie als Kunde u.a. das Einverständnis, dass Ex Ante Kosteninformationen nachträglich (nach einem Kauf / Verkauf) zur Verfügung gestellt werden (siehe Abschnitt 3 Ziffer 3 „Zurverfügungstellung von Informationen über Kosten und Gebühren“ in den AGB) sowie das Einverständnis, dass ich die Verkaufsunterlagen für Investmentfonds und ETFs inkl. der jeweiligen Basisinformationsblätter (KIDS, PRIIPS) vor der Auftragsausführung auf der Homepage der MorgenFund GmbH unter morgenfund.com zur Verfügung gestellt bekomme (siehe Abschnitt 2, Ziffer 2 Absatz 2 „Bereitstellung der Verkaufsunterlagen auf der Homepage/Postalische Versendung auf Anfordern des Kunden“ in den AGB) sowie zur Geltung der Ausführungsgrundsätze siehe Abschnitt 4 der AGB „Ausführungsgrundsätze beim Kauf/Verkauf von Investmentfondsanteilen und ETFs“.

Alle Änderungen auf einen Blick finden Sie hier.

Fragen zur Online-Depotführung 

Was genau bedeutet Online-Depotführung?

Die Online-Depotführung bedeutet, dass der Kunde beispielsweise Abrechnungen in seine Online-Postbox eingestellt bekommt und parallel dazu die Information über neue Dokumente in der Postbox per E-Mail zugesandt bekommt. Der Kunde erhält seine Dokumente, Abrechnungen, den Jahresdepotauszug und weitere Unterlagen digital in seiner Postbox und kann jederzeit und von überall über die MorgenFund App oder den Webzugang darauf zugreifen.

Durch den Wegfall des Papierversand werden nicht nur Ressourcen geschont, sondern auch der Geldbeutel, da für die Offline-Depotführung im Bestand ein zusätzliches Depotführungsentgelt von 20,- € anfällt. Nach der Umstellung auf die Online-Depotführung sind wir natürlich selbstverständlich weiterhin telefonisch und per E-Mail, bei allen Fragen rund um das Depot für unsere Kunden da.

Was ist die Definition eines Online-Kunden im Kontext der neuen Depotmodelle?

Ein Online-Kunde wird definiert durch seine Zustimmung zu den Online-Sonderbedingungen (Postbox) und dem Vorliegen einer E-Mail-Adresse für die Information zu neuen in die Online-Postbox eingestellten Dokumenten. Diese Kombination stellt sicher, dass der Kunde eingewilligt hat, die Kommunikation in die elektronische Postbox zu erhalten und kein postalischer Briefversand mehr notwendig ist. 

Ein Online-Kunde ist also ein Kunde, der einer Online-Depotführung zugestimmt hat und den Online-Depotzugang mit der zugesandten PIN aktiviert und in Betrieb genommen hat.

Muss ich im Rahmen der Aktion zur Zustimmung zu den neuen Vertragsunterlagen eine Online-Depotführung beantragen?

Nein, das müssen Sie nicht. Allerdings empfehlen wir Ihnen aus mehreren Gründen die Beantragung eines Online-Zuganges für Ihr bestehendes Depot:

  • Geringere Depotführungskosten: Die neuen Depotführungsentgelte sind auf eine Online-Depotführung ausgerichtet. Sofern Sie Ihr Depot auch weiterhin offline führen möchten, fällt gemäß dem neuen Preis- und Leistungsverzeichnis ab 01.05.2025 ein höheres Depotführungsentgelt in Höhe von 39,90 € an. Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie durch die Umstellung Ihres Depots auf eine Online-Depotführung die höheren Depotführungsentgelte vermeiden können.

  • Alle Informationen schnell & einfach an einem Platz – Ihrem elektronischen Postkorb: Sie erhalten alle wichtigen Informationen rund um Ihr Depot ab der Freischaltung Ihres Online-Zuganges zum Depot schnell und unkompliziert an einem zentralen Ort, dem elektronischen Postkorb. Hier werden alle Informationen rund um Ihr Depot zudem gespeichert, sodass Sie diese jederzeit abrufen und herunterladen können. 

  • Nachhaltigkeit und Schonung von wichtigen Ressourcen: Nachhaltigkeit ist der MorgenFund GmbH ein wichtiges Anliegen. Helfen Sie uns dabei, die Ressourcen unserer Umwelt zu schonen und nachhaltiger zu werden und nutzen Sie für die Kommunikation mit uns das elektronische Postfach. Sparen Sie sich zukünftig die physische Ablage Ihrer Dokumente rund um das Depot und nutzen Sie hierfür einfach das elektronische Postfach als Archiv, bei dem Sie jederzeit Zugriff zu Ihren Unterlagen und Informationen rund um Ihr Depot haben.

Weitere Fragen

Ich bin Kunde der Digitalen Vermögensverwaltung „MorgenFund Online Investing“. Ändert sich für mich etwas an den Konditionen und Preisen?

Nein, bei der digitalen Vermögensverwaltung "MorgenFund Online Investing" ändert sich für Sie nichts an den bestehenden Konditionen und Preisen. Diese werden von den Anpassungen der Vertragsunterlagen nicht berührt.

Bleiben vorhandene Kundenaufträge & Stammdaten sowie die Depotnummer bestehen?

Ja, die bereits hinterlegten Kundenaufträge, z. B. Freistellungsauftrag, Sparpläne etc. bleiben unverändert bestehen. Auch Vollmachten, die sich auf das Depot beziehen, bleiben weiter bestehen. Die Depotnummer verändert sich ebenfalls nicht. 

Sie haben weitere Fragen?