Informationen zur Nachhaltigkeit
Offenlegung gemäß Artikel 3, 4 und 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 ("Offenlegungsverordnung")
Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken - Artikel 3 Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“)
I. Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der MorgenFund GmbH und der MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung LuxemburgDie MorgenFund GmbH (LEI-Code 52990037OIEQO0EVFH64) und die MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg (LEI-Code 52990004O1NVK0OR2B02) (beides im Folgenden „MorgenFund“) verstehen unter Nachhaltigkeitsrisiken solche Ereignisse oder Bedingungen, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investitionen unserer Kunden bzw. auf die Vermögenswerte, die Rentabilität oder die Reputation der MorgenFund haben könnten. Nachhaltigkeitsrisiken können entweder ein eigenständiges Risiko darstellen oder sich auf andere Risiken wie Marktrisiken, operationelle Risiken, Liquiditätsrisiken oder Kontrahentenrisiken auswirken und wesentlich zu diesen beitragen.
Nachhaltigkeitsereignisse oder -bedingungen werden in „Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environment, Social and Governance (ESG)) unterteilt und beziehen sich u. a. auf die folgenden Themen:
Umwelt
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel, z.B. Anpassung an
- Extreme Wetterereignisse wie Stürme, Dürren oder Überschwemmungen
- Langfristige Klimaveränderungen wie steigende Meeresspiegel, veränderte Niederschlagsmengen oder die globale Erwärmung
- Transitionsereignisse oder -bedingungen wie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, technologischer Wandel oder ein geändertes Kundenverhalten bzw. geänderte Kundenpräferenzen
- Schutz der biologischen Vielfalt
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling
- Vermeidung und Reduzierung von Umweltbelastungen
- Schutz gesunder Ökosysteme
- Nachhaltige Landnutzung
Soziales
- Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards (keine Kinder- und Zwangsarbeit, keine Diskriminierung)
- Einhaltung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Angemessene Entlohnung, faire Arbeitsbedingungen, Vielfalt sowie Aus- und Weiterbildungschancen
- Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit
- Gewährleistung einer ausreichenden Produktsicherheit, einschließlich des
Gesundheitsschutzes
- Anwendung gleicher Anforderungen an Unternehmen in der Lieferkette
- Inklusive Projekte bzw. Rücksichtnahme auf die Belange von Gemeinden und sozialen Minderheiten
Unternehmensführung
- Steuerehrlichkeit
- Anti-Korruptionsmaßnahmen
- Nachhaltigkeitsmanagement durch den Vorstand
- Vorstandsvergütung in Abhängigkeit von Nachhaltigkeit
- Ermöglichung von Whistleblowing
- Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten
- Gewährleistung des Datenschutzes
- Offenlegung von Informationen
II. Zu erwartende Auswirkungen des Nachhaltigkeitsrisikos auf die Rendite eines FinanzproduktsNachhaltigkeitsrisiken können zu einer erheblichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation der Vermögenswerte eines Finanzprodukts führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits erwartet und in den Bewertungen der Vermögenswerte des jeweiligen Finanzprodukts berücksichtigt wurden, können sie einen erheblichen negativen Einfluss auf den erwarteten/geschätzten Marktpreis und/oder die Liquidität der Anlage und damit auf die Rendite des Finanzprodukts haben. Mögliche Auswirkungen auf die Rendite eines Finanzprodukts können von verschiedenen Aspekten abhängen, insbesondere davon, wie die Anlagepolitik und das Anlageuniversum des Produkts mit Nachhaltigkeitsereignissen oder -bedingungen zusammenhängen oder von ihnen beeinflusst werden.
Marktrisiko im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken können Auswirkungen auf den Marktpreis haben. So können sich Marktkurse verändern, wenn Unternehmen nicht nachhaltig handeln und keine Investitionen in nachhaltige Veränderungen vornehmen. Ebenso können sich strategische Ausrichtungen von Unternehmen, die Nachhaltigkeit nicht berücksichtigen, negativ auf den Kurs auswirken. Das Reputationsrisiko, das aus nicht-nachhaltigem Handeln von Unternehmen entsteht, kann sich ebenfalls negativ auf den Marktpreis auswirken. Nicht zuletzt können auch physische Schäden durch den Klimawandel oder Maßnahmen zur Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft negative Auswirkungen auf den Marktpreis haben.
Risiken durch Naturkatastrophen und fehlende Beachtung von Nachhaltigkeit
Ein Investment kann durch äußere Ereignisse wie z. B. Naturkatastrophen geschädigt werden und Verluste erleiden. Diese Ereignisse können aufgrund fehlender Beachtung von Nachhaltigkeit hervorgerufen oder verstärkt werden.
III. Governance von Nachhaltigkeitsrisiken, Rollen und Verantwortlichkeiten Die Geschäftsleitung der MorgenFund ist verantwortlich für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Verabschiedung der Geschäfts-, der Risiko- und der Nachhaltigkeitsstrategie sowie für die Zuweisung der Verantwortung für das Steuern von Nachhaltigkeitsrisiken innerhalb der Organisation. MorgenFund Private verantwortet die angemessene Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisikoaspekten in Anlageberatungsprozessen. MorgenFund Online Investing trägt die Verantwortung im Bereich der digitalen Vermögensverwaltung. Für die regelmäßige Beurteilung der möglichen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken sind das Risikomanagement sowie andere Kontrollfunktionen verantwortlich.
IV. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Anlageberatung Wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken sind Bestandteil der bestehenden anderen Risikoarten der Investmentvermögen im MorgenFund Beratungsuniversum und bereits in der Risikoklassensystematik der MorgenFund berücksichtigt. Die von der MorgenFund festgelegten fünf Risikoklassen bezwecken, den Risikogehalt unterschiedlicher Finanzinstrumente vergleichbar zu machen, um im Rahmen der Eignungsprüfung auch in Bezug auf die Risikotoleranz des Kunden geeignete Finanzinstrumente empfehlen zu können.
Zudem besteht das Beratungsuniversum der MorgenFund derzeit ausschließlich aus Investmentfonds, die von Verwaltungsgesellschaften der Deutsche Bank Gruppe aufgelegt wurden und nach dem Grundsatz der Risikostreuung investieren.
Nachhaltigkeitsrisiken können sich unterschiedlich stark auf einzelne Unternehmen und Investitionen, Branchen, Anlageregionen, Währungen und Anlageklassen (z.B. Aktienfonds oder Rentenfonds) auswirken. Daher verfolgt die MorgenFund bei den Empfehlungen von Investmentvermögen, abgestimmt auf die Anlageziele des Kunden einschließlich seiner Risikobereitschaft, den Ansatz einer möglichst breiten Streuung (Diversifizierung), um die Auswirkungen eines Eintritts von Nachhaltigkeitsrisiken auf der Depotebene zu reduzieren. Die MorgenFund empfiehlt grundsätzlich eine Aufteilung in verschiedene Investmentvermögen, um ein kundenindividuelles ChanceRisiko-Profil darzustellen.
V. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der PortfolioverwaltungDie MorgenFund hat das Portfoliomanagement der unter MorgenFund Online Investing angebotenen Musterportfolien an einen externen Portfoliomanager ausgelagert. Dieser berücksichtigt bei seinen Investmententscheidungen unter anderem auch Nachhaltigkeitsrisiken der investierten Zielfonds. Diese Berücksichtigung gilt insbesondere für die Analyse, Auswahl und letztendliche Investition in die ETFs und Investmentfonds. Wird nach der ESG-integrierten Analyse eine Investition in einen ETF oder Investmentfonds getätigt, werden diese Investitionen auch unter ESG-Gesichtspunkten weiter beobachtet. Genauere Angaben zu den Nachhaltigkeitskriterien, die der externe Portfoliomanager bei seinen Investmententscheidungen berücksichtigt, enthalten die jeweiligen vertraglichen Unterlagen.
Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens - Artikel 4 Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“)
In dieser Information erläutern die MorgenFund GmbH (LEI-Code 52990037OIEQO0EVFH64) und die MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg (LEI-Code 52990004O1NVK0OR2B02) (beide im Folgenden „MorgenFund“), in welcher Weise sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei ihren Investitionsentscheidungen in der Portfolioverwaltung bzw. in der Anlageberatung berücksichtigen. Nachhaltigkeits- oder ESG-Faktoren („ESG-Faktoren“) im Sinne der Offenlegungsverordnung sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Unter nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen werden negative Auswirkungen von Investitionen auf ESG-Faktoren verstanden.
I. Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der PortfolioverwaltungIm Rahmen ihrer Portfolioverwaltung MorgenFund Online Investing bietet die MorgenFund den Kunden Investmentstrategien an, die auf Musterportfolien beruhen, welche primär in Zielfonds investieren. Ein Teil dieser Musterportfolien berücksichtigen Nachhaltigkeitsaspekte und richten sich an diejenigen Kunden, die Nachhaltigkeitspräferenzen angegeben haben. Bei denjenigen Musterportfolien, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen, berücksichtigt MorgenFund in der Regel die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission zur Ergänzung der SFDR:
- CO2-Fußabdruck (Nr. 2);
- THG-Intensität der Beteiligungsunternehmen (Nr. 3);
- Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind (Nr. 4); und
- Verstoß gegen die Prinzipien des UN Global Compact und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (Nr. 10)
Die vorstehenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen werden auf Produktebene durch den Ausschluss von Zielfonds berücksichtigt, die unter Zugrundelegung einer Bewertungslogik ökologische und soziale Merkmale nur unzureichend erfüllen. Bei dieser Bewertung bedient sich Morgenfund der Einwertung durch den externen Portfoliomanager. Genauere Angaben enthalten die jeweiligen vertraglichen Unterlagen.
Für Musterportfolien, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen, werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen darüber hinaus auch in der sogenannten „DNSH“-Bewertung („Do not significant harm“-Bewertung) berücksichtigt, indem das Musterportfolio mittelbar über Investitionen in Zielfonds teilweise in nachhaltige Anlagen gemäß Artikel 2 Absatz 17 der EU-Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) investieren. Diese nachhaltigen Anlagen werden mindestens zu einem der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung beitragen, die ökologische und/oder soziale Zielsetzungen haben, wie beispielsweise folgende (nicht abschließende Liste):
- Ziel 1: Keine Armut
- Ziel 2: Kein Hunger
- Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen
- Ziel 4: Hochwertige Bildung
- Ziel 5: Geschlechtergleichheit
- Ziel 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
- Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
- Ziel 10: Weniger Ungleichheit
- Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
- Ziel 12: Nachhaltige/r Konsum und Produktion
- Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
- Ziel 14: Leben unter Wasser
- Ziel 15: Leben an Land
Die DNSH-Bewertung ist ein integraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsbewertung von Anlagen und beurteilt, ob durch eine Wirtschaftstätigkeit, die zu einem UN-Ziel für nachhaltige Entwicklung beiträgt, eines oder mehrere dieser Ziele erheblich beeinträchtigt werden. Wird eine erhebliche Beeinträchtigung festgestellt, besteht die Wirtschaftstätigkeit die DNSH-Bewertung nicht und kann nicht als nachhaltige Wirtschaftstätigkeit angesehen werden.
Weitere Informationen über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und die jeweils verwendete Bewertungsmethodik werden in einem Anhang zum Jahresbericht des jeweiligen Finanzprodukts offengelegt.
II. Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Anlageberatung
MorgenFund bietet Privatkunden auf Wunsch anlassbezogene Anlageberatung an. Das Produktuniversum der MorgenFund für die anlassbezogene Anlageberatung umfasst ein breites Spektrum von Investmentfonds sowie ETFs.
Als Anlageberater ist MorgenFund verpflichtet, die Eignung der in das Produktuniversum aufgenommenen Anlagen für den Zielkundenkreis zu beurteilen, um im besten Interesse des jeweiligen Kunden handeln zu können. Um dies zu gewährleisten, wendet MorgenFund geeignete Strategien und Verfahren an, um sicherzustellen, dass sie die Art und die Merkmale der empfohlenen Finanzinstrumente einschließlich etwaiger jeweiliger Nachhaltigkeitsaspekte nachvollzieht. Dabei legt MorgenFund ihrer Beurteilung die von den Herstellern der Produkte veröffentlichten Informationen zu den etwaigen Nachhaltigkeitsaspekten ihrer Produkte zugrunde und validiert diese noch einmal im Rahmen der Festlegung eines Vertriebszielmarkts.
Zur Beurteilung der Geeignetheit eines bestimmten Finanzprodukts holt MorgenFund bei Erbringung einer Anlageberatung vom Kunden neben verschiedenen Informationen zu seinen Kenntnissen und Erfahrungen und seinen Anlagezielen und Wünschen auch Informationen zu seinen Nachhaltigkeitspräferenzen ein. Durch einen Abgleich dieser Informationen und Präferenzen mit den Merkmalen der Finanzprodukten wird sichergestellt, dass dem Kunden nur für ihn geeignete Produkte empfohlen werden.
Zu den vom Kunden einzuholenden Angaben gehören auch solche zu seinen Präferenzen für eine Geldanlage in Investmentvermögen, die die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß der Offenlegungsverordnung berücksichtigen, insbesondere diese reduzieren oder vermeiden. Der Kunde kann wählen, ob und ggfs. wie viele (Quantität) und welche (Qualität) der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Dabei erfolgt die Abfrage der Präferenzen anhand von Themengruppierungen, die Treibhausgasemissionen, die Auswirkungen auf Biodiversität, eine Wasserverschmutzung, Gefährliche Abfälle und/oder soziale Themen/Arbeitnehmerbelange beinhalten. Grundlegend ist zu beachten, dass diese Gruppen sich ihrerseits aus verschiedenen Einzelfaktoren zusammensetzen können. Dem Kunden werden solche Produkte als für ihn geeignet empfohlen, deren Merkmale und Eigenschaften seinen quantitativen und qualitativen Angaben entsprechen.
Eine darüberhinausgehende Einstufung und/oder Auswahl der in das Beratungsuniversum aufgenommenen Produkte anhand der von den Herstellern veröffentlichten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren oder eine Bewertung dieser Auswirkungen anhand von weiteren Kriterien oder Schwellenwerten erfolgt nicht.
Statement zur Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren
Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken - Artikel 5 Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“)
Neben den beschriebenen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen in der Portfolioverwaltung bzw. in der Anlageberatung und im Risikomanagement steht auch die Vergütungspolitik der MorgenFund GmbH (LEI-Code 52990037OIEQO0EVFH64) und der MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg (LEI-Code 52990004O1NVK0OR2B02) mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen im Rahmen der Vermögensverwaltung
Offenlegung gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019 / 2088 („Offenlegungsverordnung“)
Vorvertragliches Informationsblatt der MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der digitalen Vermögensverwaltung
Vorvertragliches Informationsblatt der MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088
Informationsblatt zu Nachhaltigkeitspräferenzen in der digitalen Vermögensverwaltung
Webseitenoffenlegung Artikel 10 Zusammenfassung Open Architecture ETF
Webseitenoffenlegung Artikel 10 Einzelheiten Open Architecture ETF ESG
Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 und Artikel 6 genannten Finanzprodukten Open Architecture ETF ESG
Stand: November 2024