MorgenFund informiert

Wissenswertes zu Ihrer Jahresdepotaufstellung.

Im April 2024 werden wir Ihnen automatisch die relevanten Informationen in Ihrer elektronischen Postbox oder auf dem Postweg bereitstellen.

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MorgenFund Connect

MorgenFund Depot, Deutschland

  • Ab dem 02.04.2024 werden wir die Unterlagen in Ihrer elektronischen Postbox bereitstellen.
  • Wenn Sie sich für den postalischen Versand entschieden haben, erhalten Sie alle Unterlagen ab dem 08.04.2024 auf dem Postweg. 

MorgenFund Depot, Zweigniederlassung Luxemburg

  • Der Versand der Unterlagen beginnt ab Mitte April entweder in Ihre elektronische Postbox oder per Post, wenn Sie sich im Rahmen der Depotführung für den postalischen Weg entschieden haben. 

 

Helfen Sie uns Papier zu sparen und erhalten Sie zukünftig alle relevanten Informationen zu Ihrem MorgenFund Depot schnell und zuverlässig in Ihr elektronisches Postfach.

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Welche Unterlagen beinhaltet die Jahresdepotaufstellung der MorgenFund GmbH in Deutschland?

Folgende Informationen werden Ihnen von uns mit der Jahresdepotaufstellung bereitgestellt:

  • Ihre Fondsbestände per 31.12.2023 (Jahresdepotauszug)
  • Die Jahressteuerbescheinigung für das Jahr 2023 (sofern steuerpflichtige Erträge angefallen sind)
  • Einen Verlustausweis in der Jahressteuerbescheinigung (falls Sie diesen beantragt haben oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu vorliegt)
  • Bei einem MorgenFund Depot mit einem Wertpapiersparvertrag zur Anlage von vermögenswirksamen Leistungen erhalten Sie Informationen zu den Daten, welche elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden
  • Die Informationen über die Kosten für Ihr MorgenFund Depot („ex post Kosteninformationen“) 

 

Welche Unterlagen beinhaltet die Jahresdepotaufstellung der MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg?

Folgende Informationen werden Ihnen von uns mit der Jahresdepotaufstellung bereitgestellt:

  • Ihre Fondsbestände per 31.12.2023 (Jahresdepotauszug)
  • Eine Erträgnisaufstellung für das Jahr 2023 (für in Deutschland steuerpflichtige Privatanleger) 
  • Die Informationen über die Kosten für Ihr MorgenFund Depot („ex post Kosteninformationen“)

 

Hinweis:

Damit alles rund um Ihre Jahresdepotaufstellung für das Steuerjahr 2023 einfach bleibt, finden Sie hier die wichtigsten Fragen & Antworten.

Bitte beachten Sie, dass diese Unterlagen ausschließlich digital in Ihrer elektronischen Postbox bereitgestellt werden, sofern Sie eine solche eingerichtet haben. Wenn Sie sich im Rahmen der Depotführung für den postalischen Versand entschieden haben, erfolgt die Zusendung der Unterlagen und Informationen auf dem Postweg.

Häufige Fragen &
unsere Antworten

Welche Inhalte können in einer Jahressteuerbescheinigung enthalten sein und wie sind diese zu interpretieren?

Ich bin Privatkunde der MorgenFund und in Deutschland steuerpflichtig. Erhalte ich eine Steuerbescheinigung?

Natürliche Personen, die Konten und/oder Depots besitzen - sofern sie in Deutschland steuerpflichtig sind und im Vorjahr Kapitalerträge erzielt haben - erhalten die jährliche Steuerbescheinigung (Jahressteuerbescheinigung).

Auf Ihrer Jahressteuerbescheinigung (JStB) sehen Sie auf einen Blick Ihre Kapitalerträge und eventuell gezahlte Steuern. Der Aufbau der Bescheinigung ist von der Finanzverwaltung vorgegeben.

Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer durch MorgenFund ist die Steuerschuld in der Regel beglichen. In manchen Fällen ist die Abgabe einer Steuererklärung dennoch vorteilhaft bzw. verpflichtend, z. B. wenn der Sparerpauschbetrag (Freistellungsauftrag) nicht ausgeschöpft ist. In diesen Fällen reichen Sie die Steuerbescheinigung bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein. Lesen Sie hierzu auch die steuerlichen Hinweise, die wir Ihnen mit dem Jahresdepotauszug/der Jahresdepotaufstellung zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie: Sofern im Geschäftsjahr 2023 keine steuerlichen Erträge erfasst wurden, wird keine Jahressteuerbescheinigung ausgestellt.

Ich bin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig aber führe ein Depot bei der Zweigniederlassung MorgenFund in Luxemburg – erhalte ich auch eine Jahressteuerbescheinigung?

Nein, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen erhalten jedoch eine Erträgnisaufstellung für Depots, die in Luxemburg geführt werden. Gegebenenfalls sind Sie in Deutschland dazu verpflichtet, diese Kapitalerträge in Ihrer Steuerklärung anzugeben, weil diese nicht dem abgeltenden deutschen Kapitalertragssteuerabzug unterlagen.

Was ist eine Erträgnisaufstellung und welche Inhalte können dort enthalten sein?

Wenn Sie ein MorgenFund Depot bei der MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg führen, wird keine Jahressteuerbescheinigung nach deutschem Recht erstellt.

Daher erhalten Sie von uns eine Erträgnisaufstellung für Ihr Depot. Diese bietet Ihnen eine übersichtliche Darstellung der erzielten Erträge aus Ihren Wertpapieranlagen. 

Die darin aufgeführten Werte und Informationen, welche sich inhaltlich an den Vorgaben der KAP – INV orientieren, dienen als Grundlage zur Erklärung Ihrer Kapitalerträge in Deutschland, sofern diese in Deutschland steuerpflichtig sind.

Was ist die ex post Kosteninformation und warum wird diese ausgestellt?

Alles wissenswerte rund um das Thema ex post Kosteninformationen finden Sie in unserem FAQ Bereich.

Häufige Fragen &
unsere Antworten

Was ist die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (VL – Bescheinigung)?

Seit dem 01.01.2018 gilt eine Änderung im 5. Vermögensbildungsgesetz. Die Arbeitnehmer-Sparzulage muss nicht mehr über die „Anlage VL“ in Papierform beantragt werden. Stattdessen übermitteln wir die relevanten Daten elektronisch an das zuständige Finanzamt.

Für Sie bedeutet das:

Wir stellen Ihnen keine VL-Bescheinigung (Anlage VL) mehr per Post zur Verfügung. Eine Übersicht der an das Finanzamt übermittelten Daten stellen wir Ihnen im Rahmen der  Jahresendunterlagen zur Verfügung. Die elektronische Übermittlung der Daten zu Ihren Vermögenswirksamen Leistungen für das Jahr 2023 muss bis 28.02.2024 erfolgen.  

Wann und wofür benötige ich eine Verlustbescheinigung von MorgenFund?

Wenn Sie als natürliche Person mehrere Konten und Depots bei verschiedenen Wertpapierinstituten oder Kreditinstituten führen, besteht ggf. die Möglichkeit, nicht verrechnete Verluste und Gewinne in Ihrer Steuererklärung gegeneinander aufrechnen zu lassen. Sofern Sie nicht verrechnete Verluste in Ihrem MorgenFund Depot haben und diese mit Gewinnen bei anderen Wertpapierinstituten/Kreditinstituten verrechnen wollen, benötigen Sie einen Verlustausweis. Die Verluste aus Ihrem MorgenFund Depot weisen wir auf Ihrer Jahressteuerbescheinigung aus.

Sie können den Verlustausweis für Ihr MorgenFund Depot jährlich bis zum 15.12. bei uns über folgendes Formular "Ausstellung einer Verlustbescheinigung" anfordern.

Bitte beachten Sie: Durch den Verlustausweis erfolgt bei MorgenFund kein Übertrag der Verluste ins Folgejahr. Die Verluste können dann bei Ihrem Depot der MorgenFund nicht mehr im Steuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, nicht verrechnete Verluste in der Jahressteuerbescheinigung auszuweisen.

Wird bei einer Depotführung bei der MorgenFund Zweigniederlassung Luxemburg eine Verlustbescheinigung ausgestellt?

Nein, in Luxemburg kann aus gesetzlichen Gründen kein Verlustverrechnungstopf geführt werden.

Wie erhalte ich die Jahresendbelege von der MorgenFund?

Haben Sie eine aktive elektronische Postbox und haben im vergangenen Jahr Erträge erzielt?

In diesem Fall erhalten Sie automatisch Ihre Jahressteuerbescheinigung oder Ihre Erträgnisaufstellung in Ihre elektronische Postbox. Dort können Sie alle Unterlagen problemlos herunterladen und ausdrucken.

Hinweis: Falls Sie Ihre elektronische Postbox bisher nicht genutzt haben, empfehlen wir, sie zu aktivieren. Dies geht einfach und bequem, indem Sie unter MorgenFund Online unter dem Button „Jetzt wechseln“  ganz bequem einen Online-Zugang zu Ihrem MorgenFund Depot beantragen.

Was ändert sich, wenn ich Steuerausländer bin?

Ihre Kapitalerträge unterliegen im Inland nicht der deutschen Besteuerung. Sie erhalten von uns dennoch eine Steuerbescheinigung für beschränkt Steuerpflichtige.

Was passiert mit meinen personenbezogenen Daten unter dem CRS und welche Rechte habe ich?

Hier finden Sie unsere Datenschutzhinweise gemäß EU-DSGVO:

Wichtiger Hinweis zu den FAQs

Die vorstehenden Informationen (FAQ) stellen keine rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Beratung und/oder Empfehlung dar und können eine solche auch nicht ersetzen.

Die in den vorliegenden FAQ bereitgestellten Informationen sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich Informationszwecken. Sie sollen keine rechtlichen/steuerrechtlichen oder wirtschaftlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall einer Einzelperson oder juristischen Person auftreten können. Bei rechtlichen, steuerrechtlichen oder wirtschaftlichen Fragen für Ihre individuelle Situation, wenden Sie sich bitte an Ihren Berater, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Die für Sie in den FAQ zusammengestellten Informationen wurden von uns mit großer Sorgfalt erstellt, es wird jedoch keine Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernommen.