MorgenFund informiert

Fragen und Antworten zur Jahres­depot­auf­stellung

Hier finden Sie alle Informationen inkl. der häufig gestellten Fragen und die dazugehörigen Antworten zum Thema Jahres­depot­auf­stellung.

  1. Versanddatum
  2. Enthaltene Unterlagen
  3. Fragen und Antworten
MorgenFund informiert - FAQ
MorgenFund GmbH

Die Jahresdepotaufstellung für das Kalenderjahr 2024 stellen wir Ihnen voraussichtlich im Mai 2025 automatisch in Ihrer elektronischen Postbox oder per Post zur Verfügung.

Helfen Sie uns Papier zu sparen und erhalten Sie zukünftig alle relevanten Informationen zu Ihrem MorgenFund Depot schnell und zuverlässig in Ihr elektronisches Postfach.

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Welche Unterlagen beinhaltet die Jahresdepotaufstellung der MorgenFund GmbH in Deutschland?

Folgende Informationen werden Ihnen von uns mit der Jahresdepotaufstellung bereitgestellt:

  • Bei einem MorgenFund Depot mit einem Wertpapiersparvertrag zur Anlage von vermögenswirksamen Leistungen erhalten Sie Informationen zu den Daten, welche elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden im Anschreiben, und nicht mehr als gesondertes Dokument
  • Ihre Fondsbestände per 31.12.2024 (Jahresdepotauszug)
  • Die Informationen über die Kosten für Ihr MorgenFund Depot („ex post Kosteninformationen“) 
  • Die Jahressteuerbescheinigung für das Jahr 2024 (sofern steuerpflichtige Erträge angefallen sind)
  • Einen Verlustausweis in der Jahressteuerbescheinigung (falls Sie diesen beantragt haben oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu vorliegt)

 

Welche Unterlagen beinhaltet die Jahresdepotaufstellung der MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg?

Folgende Informationen werden Ihnen von uns mit der Jahresdepotaufstellung bereitgestellt:

  • Ihre Fondsbestände per 31.12.2024 (Jahresdepotauszug)
  • Die Informationen über die Kosten für Ihr MorgenFund Depot („ex post Kosteninformationen“)
  • Eine Erträgnisaufstellung für das Jahr 2024 (für in Deutschland steuerpflichtige Privatanleger) 

 

Hinweis:

Damit alles rund um Ihre Jahresdepotaufstellung für das Steuerjahr 2024 einfach bleibt, finden Sie hier die wichtigsten Fragen & Antworten.

Bitte beachten Sie, dass diese Unterlagen ausschließlich digital in Ihrer elektronischen Postbox bereitgestellt werden, sofern Sie eine solche eingerichtet haben. Wenn Sie sich im Rahmen der Depotführung für den postalischen Versand entschieden haben, erfolgt die Zusendung der Unterlagen und Informationen auf dem Postweg.

Welche Inhalte können in einer Jahressteuerbescheinigung enthalten sein und wie sind diese zu interpretieren?

Ich bin Privatkunde der MorgenFund und in Deutschland steuerpflichtig. Erhalte ich eine Steuerbescheinigung?

Natürliche Personen, die Konten und/oder Depots besitzen - sofern sie in Deutschland steuerpflichtig sind und im Vorjahr Kapitalerträge erzielt haben - erhalten die jährliche Steuerbescheinigung (Jahressteuerbescheinigung).

Auf Ihrer Jahressteuerbescheinigung (JStB) sehen Sie auf einen Blick Ihre Kapitalerträge und eventuell gezahlte Steuern. Der Aufbau der Bescheinigung ist von der Finanzverwaltung vorgegeben.

Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer durch MorgenFund ist die Steuerschuld in der Regel beglichen. In manchen Fällen ist die Abgabe einer Steuererklärung dennoch vorteilhaft bzw. verpflichtend, z. B. wenn der Sparerpauschbetrag (Freistellungsauftrag) nicht ausgeschöpft ist. In diesen Fällen reichen Sie die Steuerbescheinigung bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein. Lesen Sie hierzu auch die steuerlichen Hinweise, die wir Ihnen mit dem Jahresdepotauszug/der Jahresdepotaufstellung zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie: Sofern im Geschäftsjahr 2024 keine steuerlichen Erträge erfasst wurden, wird keine Jahressteuerbescheinigung ausgestellt.

Ich bin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig aber führe ein Depot bei der Zweigniederlassung MorgenFund in Luxemburg – erhalte ich auch eine Jahressteuerbescheinigung?

Nein, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen erhalten jedoch eine Erträgnisaufstellung für Depots, die in Luxemburg geführt werden. Gegebenenfalls sind Sie in Deutschland dazu verpflichtet, diese Kapitalerträge in Ihrer Steuerklärung anzugeben, weil diese nicht dem abgeltenden deutschen Kapitalertragssteuerabzug unterlagen.

Was ist eine Erträgnisaufstellung und welche Inhalte können dort enthalten sein?

Wenn Sie ein MorgenFund Depot bei der MorgenFund GmbH, Zweigniederlassung Luxemburg führen, wird keine Jahressteuerbescheinigung nach deutschem Recht erstellt.

Daher erhalten Sie von uns eine Erträgnisaufstellung für Ihr Depot. Diese bietet Ihnen eine übersichtliche Darstellung der erzielten Erträge aus Ihren Wertpapieranlagen. 

Die darin aufgeführten Werte und Informationen, welche sich inhaltlich an den Vorgaben der KAP – INV orientieren, dienen als Grundlage zur Erklärung Ihrer Kapitalerträge in Deutschland, sofern diese in Deutschland steuerpflichtig sind.

Was ist die ex post Kosteninformation und warum wird diese ausgestellt?

Alles wissenswerte rund um das Thema ex post Kosteninformationen finden Sie in unserem FAQ Bereich.

Was ist die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (VL – Bescheinigung)?

Seit dem 01.01.2018 gilt eine Änderung im 5. Vermögensbildungsgesetz. Die Arbeitnehmer-Sparzulage muss nicht mehr über die „Anlage VL“ in Papierform beantragt werden. Stattdessen übermitteln wir die relevanten Daten elektronisch an das zuständige Finanzamt.

Für Sie bedeutet das:

Wir stellen Ihnen keine VL-Bescheinigung (Anlage VL) mehr per Post zur Verfügung. Eine Information, der an das Finanzamt übermittelten Daten stellen wir Ihnen im Rahmen der Jahresendunterlagen im Anschreiben zur Verfügung. Die elektronische Übermittlung der Daten zu Ihren Vermögenswirksamen Leistungen für das Jahr 2024 muss bis 28.02.2025 erfolgen.  

Wann und wofür benötige ich eine Verlustbescheinigung von MorgenFund?

Wenn Sie als natürliche Person mehrere Konten und Depots bei verschiedenen Wertpapierinstituten oder Kreditinstituten führen, besteht ggf. die Möglichkeit, nicht verrechnete Verluste und Gewinne in Ihrer Steuererklärung gegeneinander aufrechnen zu lassen. Sofern Sie nicht verrechnete Verluste in Ihrem MorgenFund Depot haben und diese mit Gewinnen bei anderen Wertpapierinstituten/Kreditinstituten verrechnen wollen, benötigen Sie einen Verlustausweis. Die Verluste aus Ihrem MorgenFund Depot weisen wir auf Ihrer Jahressteuerbescheinigung aus.

Sie können den Verlustausweis für Ihr MorgenFund Depot jährlich bis zum 15.12. bei uns über folgendes Formular "Ausstellung einer Verlustbescheinigung" anfordern.

Bitte beachten Sie: Durch den Verlustausweis erfolgt bei MorgenFund kein Übertrag der Verluste ins Folgejahr. Die Verluste können dann bei Ihrem Depot der MorgenFund nicht mehr im Steuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, nicht verrechnete Verluste in der Jahressteuerbescheinigung auszuweisen.

Wird bei einer Depotführung bei der MorgenFund Zweigniederlassung Luxemburg eine Verlustbescheinigung ausgestellt?

Nein, in Luxemburg kann aus gesetzlichen Gründen kein Verlustverrechnungstopf geführt werden.

Wie erhalte ich die Jahresendbelege von der MorgenFund?

Haben Sie eine aktive elektronische Postbox und haben im vergangenen Jahr Erträge erzielt?

In diesem Fall erhalten Sie automatisch Ihre Jahressteuerbescheinigung oder Ihre Erträgnisaufstellung in Ihre elektronische Postbox. Dort können Sie alle Unterlagen problemlos herunterladen und ausdrucken.

Hinweis: Falls Sie Ihre elektronische Postbox bisher nicht genutzt haben, empfehlen wir, sie zu aktivieren. Dies geht einfach und bequem, indem Sie unter MorgenFund Online unter dem Button „Jetzt wechseln“ ganz bequem einen Online-Zugang zu Ihrem MorgenFund Depot beantragen.

Was ändert sich, wenn ich Steuerausländer bin?

Ihre Kapitalerträge unterliegen im Inland nicht der deutschen Besteuerung. Sie erhalten von uns dennoch eine Steuerbescheinigung für beschränkt Steuerpflichtige.

Was passiert mit meinen personenbezogenen Daten unter dem CRS und welche Rechte habe ich?

Hier finden Sie unsere Datenschutzhinweise gemäß EU-DSGVO:

Sie haben weitere Fragen?