1. Informationen zur Übernahme der Depotführung durch MorgenFund
1.1 Informationen zu den neuen Vertragsunterlagen
Mit der Übernahme der Depotführung durch MorgenFund und Ihrer Zustimmung zu den neuen Vertragsunterlagen werden die neuen Vertragsunterlagen die Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und MorgenFund sein.
Die Zustimmung bezieht sich auf die Geltung der nachfolgend aufgeführten Vertragsunterlagen:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Depots bei der MorgenFund GmbH
- Preis- und Leistungsverzeichnis für das MorgenFund Depot für Privatanleger
- Besondere Bedingungen für die Online Depotführung und für die Nutzung der elektronischen Postbox (sofern bereits vereinbart)
Die Regelungen des Preis- und Leistungsverzeichnisses gelten nicht für institutionelle Kunden. Hier behalten die jeweiligen individuellen vertraglichen Vereinbarungen bis auf Weiteres ihre Gültigkeit.
Als Wertpapierinstitut ist MorgenFund zudem verpflichtet, Ihnen nachfolgende Informationen zukommen zu lassen:
- Datenschutzhinweise gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung für „Natürliche Personen“
- Vorvertragliche Informationen bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen und Kundeninformationen zum Wertpapierdienstleistungsunternehmen und seinen Dienstleistungen
- Informationen gemäß Art. 6 der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) bei der Erbringung der Anlageberatung
- Informationen über den Umgang mit Interessenskonflikten (Conflict of Interest Policy)
Alle aufgeführten Vertragsunterlagen und Informationen stellen wir Ihnen auch auf der MorgenFund Webseite zur Verfügung.
1.2 Hinweise zu den Änderungen in der Auftragserteilung
Als Wertpapierinstitut ist MorgenFund verpflichtet, Ihnen Informationen zu Kosten und Gebühren (nachfolgend „ex ante Kosteninformationen“ genannt) zu dem von Ihnen gewünschten Geschäft vor dessen Abschluss zur Verfügung zu stellen. Detaillierte Regelungen hierzu finden Sie in den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Depots bei der MorgenFund GmbH, unter Abschnitt 3 „Regelungen zum Kauf und Verkauf von Anteilen“ Ziffer 3 „Zurverfügungstellung von Informationen über Kosten und Gebühren“.
Dadurch ergeben sich Änderungen in der Auftragsabwicklung:
Sofern Sie Ihren Auftrag über einen Weg erteilen, der es MorgenFund nicht ermöglicht, Ihnen die Kosteninformationen vor dem Geschäftsabschluss zur Verfügung zu stellen, erhalten Sie diese nachträglich, d.h. nach Ausführung des Auftrages. Dies betrifft insbesondere schriftliche Aufträge oder Telefaxaufträge sowie Aufträge per Überweisung.
Sofern Sie über eine elektronische Postbox verfügen, erhalten Sie die ex ante Kosteninformationen grundsätzlich hierüber rechtzeitig vor Auftragsausführung zur Verfügung gestellt.
Sollten Sie über keine elektronische Postbox verfügen, so werden wir Ihnen die ex ante Kosteninformationen nachträglich, d.h. nach der Ausführung der Transaktion mit der jeweiligen Abrechnung der Transaktion zukommen lassen.
Wenn Sie die ex ante Kosteninformationen vor Ausführung einer Transaktion erhalten möchten, müssen Sie uns dies bitte ausdrücklich mitteilen. In diesem Fall werden Ihnen zunächst die ex ante Kosteninformationen zur Verfügung gestellt, der Auftrag wird jedoch nicht ausgeführt. Sofern Sie die Auftragsausführung weiterhin wünschen, bitten wir Sie, uns einen neuen Auftrag zu erteilen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Auftragsausführung dadurch verzögert wird.
Sie haben auch jederzeit die Möglichkeit, die Kosteninformationen vorab telefonisch bei uns zu erfragen und diese anschließend auf elektronischem Weg (z.B. per E-Mail) zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Schriftliche Aufträge oder Telefaxaufträge: Bitte verwenden Sie ausschließlich das von uns auf der Homepage unter www.morgenfund.com zur Verfügung gestellte Auftragsformular (ab dem Zeitpunkt der Vertragsübernahme durch MorgenFund). Gerne senden wir Ihnen dieses vorab zu. Schriftliche Aufträge oder Telefaxaufträge, die nicht unter Nutzung des Auftragsformulars erteilt werden, können wir leider nicht mehr annehmen.
Bei Aufträgen, die online erteilt werden, gibt es keine Änderungen.
1.3 Anforderungen beim Erwerb von komplexen Fondsanteilen1 (z.B. AIF)
MorgenFund ist im Falle dessen, dass Sie Geschäfte in komplexe Finanzinstrumente (komplexe Fondsanteile) tätigen möchten, verpflichtet, Angaben zu Kenntnissen und Erfahrungen in komplexen Finanzinstrumenten einzuholen (sog. Angemessenheitsprüfung) um beurteilen zu können, ob das von Ihnen gewünschte Geschäft entsprechend Ihren Erfahrungen und Kenntnissen für Sie angemessen ist. Nähere Informationen hierzu und zu den Ausführungsgrundsätzen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Depots bei der MorgenFund GmbH unter Abschnitt 3 Ziffer 12 „Angemessenheitsprüfung bei komplexen Fondsanteilen/ Zuordnung zu einer persönlichen Depotrisikoklasse/ Nichtausführung von Aufträgen“ und in Abschnitt 4 „Ausführungsgrundsätze beim Kauf/verkauf von Investmentfondsanteilen/ETFs“.
Für die Risikoklassenbestimmung Ihres Investmentdepots, werden wir den Gesamtbestand an aktiven und inaktiven Investments berücksichtigen, um Ihrem Depot zunächst entsprechend dieser Kenntnisse und Erfahrungen eine Risikoklasse zuzuordnen. Sie können weiterhin unverändert Anlagen in die in Ihrem Depot bereits vorhandenen komplexen Fonds oder solche, die einer niedrigeren Risikoklasse angehören, tätigen.
Sollten Sie beabsichtigen, in komplexe Fonds zu investieren, möchten wir Sie bitten, auf dem beiliegenden Formular uns Ihre Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte in komplexen Finanzinstrumenten (Fonds) mitzuteilen, so dass wir die Angemessenheit der Finanzinstrumente für Sie beurteilen können. Sollten Sie uns keine Informationen hierzu erteilen oder sollte nach einer erfolgten Angemessenheitsprüfung durch uns das gewünschte Finanzinstrument für Sie als nicht angemessen beurteilt werden, werden wir Ihnen einen entsprechenden Hinweis auf dem mit Ihnen vereinbarten Kommunikationsweg zukommen lassen und den Auftrag zunächst nicht ausführen. Sollten Sie das Geschäft weiterhin wünschen, reichen Sie uns den Auftrag in diesem Fall bitte erneut ein. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Depots bei der MorgenFund GmbH unter Abschnitt 3 „Regelungen zum Kauf und Verkauf von Anteilen“ Ziffer 12 „Angemessenheitsprüfung bei komplexen Fondsanteilen/Zuordnung zu einer persönlichen Depotrisikoklasse / Nichtausführung von Aufträgen“.
Hinweis: Sofern wir die vorgenannten Informationen bereits von Ihnen erfragt haben, ist eine erneute Einholung dieser Angaben nicht notwendig und wir haben kein Formular beigefügt.
1.4 Informationen zur Bereitstellung von Verkaufsunterlagen
Die jeweils gültigen Verkaufsunterlagen für Investmentfonds und Exchange Traded Funds (ETFs) inkl. der jeweiligen Basisinformationsblätter (KIDS, PRIIPS) stellen wir Ihnen vor der Auftragsausführung auf der Homepage der MorgenFund GmbH unter www.morgenfund.com zur Verfügung. Auf ausdrücklichen Wunsch werden Ihnen die Verkaufsunterlagen auch per E-Mail oder postalisch kostenlos zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 2 „Bereitstellung der Verkaufsunterlagen auf der Homepage/Postalische Versendung auf Anforderung des Kunden“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Depots bei der MorgenFund GmbH.
1.5 Informationen über Unterverwahrer
MorgenFund lässt Finanzinstrumente von Kunden von weltweit tätigen Verwahrinstituten verwahren. Fonds der DWS werden von State Street Bank International GmbH, Brienner Straße 59, 80333 München (im Folgenden „State Street“ oder „Unterverwahrer“ genannt, und andere Fonds von Instituten der Deutsche Bank Gruppe (nachfolgend „Deutsche Bank Gruppe“ oder „Unterverwahrer“ genannt) verwahrt. Bei der Weiterleitung und Ausführung von Wertpapiergeschäften durch diese Unterverwahrer beschränkt sich die Haftung der MorgenFund auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung dieser Unterverwahrer.
Im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Unterverwahrer steht dem Kunden, ggf. über die MorgenFund, ein Aussonderungsrecht zu. Die Finanzinstrumente der Kunden werden daher nicht im Falle der Insolvenz der Unterverwahrer verwertet, sondern können aus dem Insolvenzverfahren herausgelöst werden.
Die Finanzinstrumente der Kunden können bei den Unterverwahrern auf Sammelkonten geführt werden. Damit können Risiken verbunden sein. Im Falle eines Systemausfalls oder einer anderen technischen Störung, z.B. bei höherer Gewalt, können Risiken bestehen, die jeweiligen Kundenfinanzinstrumente zu identifizieren. MorgenFund und die Unterverwahrer begegnen diesem Risiko durch doppelt abgesicherte IT-Systeme, eine doppelte Buchführung bei MorgenFund und den Unterverwahrern sowie einer engen Abstimmung zwischen den Instituten.
Da die Unterverwahrer ein weltweites Verwahrnetzwerk unterhalten, können Depots mit Finanzinstrumenten von Kunden unter die Rechtsvorschriften von Drittländern fallen. Dies kann die Rechte der Kunden betreffend der Finanzinstrumente beeinflussen.
MorgenFund steht zur Absicherung ihrer Ansprüche gegenüber dem Kunden (z.B. auf Gebührenzahlung) ein Verrechnungs- und Pfandrecht zu. Die Verrechnungsmöglichkeit oder ein Verkauf von Anteil zur Begleichung von Entgelten, Auslagen und Kosten der MorgenFund ergibt sich aus Abschnitt 11 Ziffer 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Recht zur Verrechnung oder zum Verkauf von Anteilen zur Abführung von Steuern, insbesondere zur Abführung von Kapitalertragsteuern auf die Vorabpauschale, ergibt sich aus Abschnitt 11 Ziffer 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Pfandrecht der MorgenFund zur Sicherung aller bestehenden und künftigen und bedingten Ansprüche, die der MorgenFund aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehen, ergibt sich aus Abschnitt 16 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unter ähnlichen Bedingungen stehen auch den Unterverwahrern Sicherungs- und Pfandrechte, bzw. Rechte auf Verrechnung in Bezug auf die den Unterverwahrern anvertrauten Finanzinstrumente zu.