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Fragen und Antworten zu anteiligen Rücknahmebeschränkungen (Gating)

Bei Investmentfonds kann es unter bestimmten Voraussetzungen dazu kommen, dass Rücknahmeaufträge vorübergehend nur teilweise ausgeführt werden. Die Entscheidung über eine solche Maßnahme trifft die jeweilige Kapitalverwaltungsgesellschaft. MorgenFund setzt diese Vorgaben als depotführende Stelle um. Eine solche anteilige Rücknahmebeschränkung wird häufig als „Gating“ bezeichnet. 

In Abschnitt 1 erklären wir, was Gating grundsätzlich bedeutet. Informationen zum aktuell betroffenen Fonds finden Sie in Abschnitt 2. Hinweise zu Käufen während der bestehenden Rücknahmebeschränkung enthält Abschnitt 3. 

  1. Allgemeine Informationen zu Gating bei Fonds
  2. Aktuell betroffener Fonds: grundbesitz europa
  3. Käufe in grundbesitz europa während der Rücknahmebeschränkung
Sitzender Mann in entspannter Meditationsposition.
MorgenFund GmbH

1. Allgemeine Informationen zu Gating bei Fonds

Was bedeutet „Gating“?

Beim Gating beschränkt die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme von Fondsanteilen vorübergehend. Fällige Rücknahmeaufträge können dann nur zu einem bestimmten Anteil ausgeführt werden. Dieser Anteil wird als Auszahlungsquote bezeichnet. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach den für den jeweiligen Fonds geltenden Regelungen. 

Warum kann eine Kapitalverwaltungsgesellschaft Gating einsetzen?

Gating ist ein Instrument des Liquiditätsmanagements. Es kann dazu dienen, Mittelabflüsse aus einem Fonds vorübergehend zu begrenzen und die Interessen der Anleger bei der Liquiditätssteuerung des Fonds zu berücksichtigen. Ob und unter welchen Voraussetzungen das Instrument eingesetzt werden kann, ergibt sich aus den für den jeweiligen Fonds geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.

Ist Gating dasselbe wie eine Aussetzung der Anteilsrücknahme?

Nein. Bei einer anteiligen Rücknahmebeschränkung können fällige Rücknahmeaufträge entsprechend der geltenden Auszahlungsquote teilweise ausgeführt werden. Bei einer Aussetzung der Anteilsrücknahme werden Rücknahmeaufträge dagegen vorübergehend nicht ausgeführt.

Was bedeutet die Auszahlungsquote?

Die Auszahlungsquote legt fest, zu welchem Anteil die am jeweiligen Abrechnungsstichtag fälligen Rücknahmeaufträge ausgeführt werden. Beträgt die Quote beispielsweise 20 %, wird ein erfasster Rücknahmeauftrag grundsätzlich zu 20 % ausgeführt. Dieses Beispiel dient nur der allgemeinen Erläuterung und beschreibt keine aktuell für einen bestimmten Fonds geltende Quote

Was geschieht mit dem nicht ausgeführten Teil eines Rücknahmeauftrags?

Das hängt von den Regelungen des betroffenen Fonds ab. Der nicht ausgeführte Teil kann beispielsweise verfallen; eine automatische Übertragung auf einen späteren Abrechnungsstichtag ist nicht allgemein gewährleistet. Maßgeblich sind die Informationen und die Veröffentlichungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft. 

Sind bereits erteilte Rücknahmeaufträge betroffen?

Ob ein bereits erteilter Auftrag betroffen ist, hängt von den konkreten Regelungen des Fonds, dem Zeitpunkt seiner Fälligkeit und dem maßgeblichen Abrechnungsstichtag ab.

Kann ich während einer Rücknahmebeschränkung einen neuen Rücknahmeauftrag erteilen?

Ob und mit welchen Folgen ein neuer Auftrag erteilt werden kann, richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Fonds. Auch ein neu erteilter Auftrag kann von der Rücknahmebeschränkung erfasst werden, wenn diese zum maßgeblichen Abrechnungsstichtag noch besteht. 

Wie lange gilt eine Rücknahmebeschränkung?

Die Dauer ist fondsabhängig. Sie ergibt sich aus den für den jeweiligen Fonds geltenden Regelungen und der Entscheidung der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Aktuelle Angaben finden Sie in den Veröffentlichungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Wo finde ich aktuelle Informationen?

Aktuelle Informationen zu bei MorgenFund relevanten Fällen finden Sie auf dieser Seite. Maßgeblich bleiben die jeweils aktuellen Veröffentlichungen der zuständigen Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie die Verkaufsunterlagen des betroffenen Fonds.

Wichtiger Hinweis

Diese Informationen erläutern Gating allgemein und stellen weder eine Anlageberatung noch eine Empfehlung zum Kauf, Halten oder Verkauf von Fondsanteilen dar. Die konkrete Behandlung eines Rücknahmeauftrags richtet sich nach den für den jeweiligen Fonds geltenden Regelungen und den aktuellen Veröffentlichungen der zuständigen Kapitalverwaltungsgesellschaft. 

2. Aktuell betroffener Fonds: grundbesitz europa

Für den von der DWS Grundbesitz GmbH verwalteten Immobilienfonds grundbesitz europa besteht eine anteilige Rücknahmebeschränkung. Die DWS Grundbesitz GmbH hat sie mit Wirkung zum 27. Oktober 2026 aktiviert. 

Fondsgrundbesitz europa
KapitalverwaltungsgesellschaftDWS Grundbesitz GmbH
ISINAnteilklasse RC: DE0009807008
Anteilklasse IC DE000A0NDW81
Aktivierung27. Oktober 2026
Auszahlungsquote am 27. Oktober 2026 Die an diesem Abrechnungsstichtag fälligen Rücknahmeaufträge werden vollständig bedient. 
Auszahlungsquote ab 28. Oktober 2026 10 % bis auf Weiteres, sofern die DWS Grundbesitz GmbH keine abweichende Quote festlegt. 
Erster von der reduzierten Auszahlung betroffener Valutatag 29. Oktober 2026 
Dauer Bis auf Weiteres, maximal zwölf Monate ab Aktivierung 
Nicht ausgeführter Teil der Order Verfällt; kein automatischer Übertrag. Die nicht zurückgenommenen Anteile verbleiben im Depot. 
Weiterführende Informationen

Wichtiger Hinweis

Die Angaben zu den aktuell betroffenen Fonds geben den Veröffentlichungsstand vom 27. Oktober 2026 wieder. Die Auszahlungsquote und weitere Bedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Veröffentlichungen der DWS Grundbesitz GmbH sowie die gültigen Anlagebedingungen, der Verkaufsprospekt und das Basisinformationsblatt. Die Informationen stellen keine Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf, Halten oder Verkauf von Fondsanteilen dar.

3. Käufe, Verkäufe und Entnahmepläne in grundbesitz europa

Die folgenden Hinweise betreffen ausschließlich Käufe in den Anteilklassen RC und IC des Fonds grundbesitz europa, solange die aktuelle Rücknahmebeschränkung besteht. Die Nichtausführung von Lastschriftkäufen ist eine Schutzmaßnahme von MorgenFund und keine allgemeine oder zwingende Folge von Gating. Für andere Fonds gelten diese Hinweise daher nicht automatisch

Werden Käufe per Lastschrift derzeit ausgeführt?

Nein. Käufe in grundbesitz europa, die über einen Einmaleinzug oder einen regelmäßigen Lastschrifteinzug im Rahmen eines Sparplans finanziert werden sollen, werden derzeit nicht ausgeführt. Der jeweilige Betrag wird nicht vom hinterlegten Bankkonto eingezogen. Aufgrund dieses Lastschrifteinzugs werden daher keine Fondsanteile gekauft. 

Warum führt MorgenFund Lastschriftkäufe derzeit nicht aus?

Die Maßnahme dient dem Schutz unserer Kundinnen und Kunden. Wegen der bestehenden Rücknahmebeschränkung soll ein Kauf nicht allein aufgrund eines bereits erteilten Einmaleinzugs oder eines automatisch wiederkehrenden Lastschrifteinzugs erfolgen. Sie können dadurch selbst entscheiden, ob Sie trotz der aktuellen Rücknahmebeschränkung weitere Anteile erwerben möchten

Was bedeutet das für einen Einmaleinzug?

Ein beauftragter Einmaleinzug für einen Kauf in grundbesitz europa wird derzeit nicht ausgeführt. Der vorgesehene Betrag wird nicht von Ihrem Bankkonto eingezogen. Aufgrund dieses Einmaleinzugs werden daher keine Fondsanteile gekauft. 

Was bedeutet das für einen Sparplan?

Bei einem Sparplan in grundbesitz europa werden die vorgesehenen Lastschrifteinzüge derzeit nicht ausgeführt. Für den jeweiligen Einzug erfolgt daher weder eine Belastung Ihres Bankkontos noch ein Kauf von Fondsanteilen. Ob und wann Lastschrifteinzüge wieder aufgenommen werden, wird gesondert bekannt gegeben. 

Kann ich weiterhin Anteile an grundbesitz europa kaufen?

Ja. Ein Kauf per Überweisung ist weiterhin möglich. Wenn Sie sich trotz der bestehenden Rücknahmebeschränkung für einen Kauf entscheiden, können Sie den Anlagebetrag unter Verwendung der für Ihr Depot geltenden Zahlungs- und Zuordnungsangaben selbst überweisen. Für den Kauf gelten die üblichen Auftrags-, Abrechnungs- und Fondsbedingungen.

Wird ein nicht ausgeführter Lastschriftkauf automatisch nachgeholt?

Nein. Ein nicht ausgeführter Lastschriftkauf wird weder zu einem späteren Zeitpunkt automatisch nachgeholt noch auf einen anderen Zahlungsweg umgestellt. Wenn Sie weiterhin Anteile erwerben möchten, müssen Sie die Überweisung selbst veranlassen. 

Was gilt für bestehende Entnahmepläne?

Die für grundbesitz europa bestehenden Entnahmepläne wurden beendet und gelöscht. Deshalb werden auf Grundlage dieser Entnahmepläne keine weiteren planmäßigen Rücknahmeaufträge ausgeführt. Wenn Sie weitere Anteile zurückgeben möchten, müssen Sie einen neuen Rücknahmeauftrag erteilen. Dieser kann von der Rücknahmebeschränkung erfasst werden, wenn sie zum maßgeblichen Abrechnungsstichtag weiterhin besteht.

Wichtiger Hinweis

Die vorübergehende Nichtausführung betrifft ausschließlich Käufe per Lastschrift (Einmaleinzug und Sparplan) in grundbesitz europa. Sie ist weder eine Empfehlung gegen einen Kauf noch eine individuelle Anlageberatung. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Anlageentscheidung die bestehende Rücknahmebeschränkung, die jeweils geltende Auszahlungsquote sowie die aktuellen Verkaufsunterlagen des Fonds. 

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