Die MorgenFund GmbH ist bemüht, ihre Internetseite, ihre Online- und ihre Mobile-Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2016/2102 und (EU) 2019/882 / Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die MorgenFund GmbH verfolgt die Grundprinzipien der Barrierefreiheit, damit ihre Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.morgenfund.com, die MorgenFund App und die Anwendungen MorgenFund Online Depot und MorgenFund Online Investing.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 1. bis 20. Juni 2025 vorgenommenen Analyse durch das Softwaretool Accessible Web RAMP

Für die Prüfung wurden alle Inhaltsseiten durch das Softwaretool analysiert und die Fehler – soweit möglich – behoben. Die Ergebnisse sind in einem Testbericht dokumentiert.

Förmliche Bestätigung über die Barrierefreiheit unserer Webseite

Wir verfügen über folgende förmliche Bestätigung der Barrierefreiheit unserer Website www.morgenfund.com:
Basis der WCAG 2.2 in dem Konformitätslevel »AA«

Letzte Überprüfung: 27.06.2025

Die Unvereinbarkeiten sind nachfolgend aufgeführt

1. Nicht barrierefreie Inhalte

Unterscheidbarkeit

  • Auf der Webseite werden Schriftgrafiken eingesetzt. In einigen dieser Grafiken kontrastiert die Schrift nicht ausreichend auf dem Hintergrund.
  • Auf der Website werden Schriften und Farben in Elementen verwendet, die keinen ausreichenden Kontrast zum jeweiligen Hintergrund aufweisen

Um diese Unvereinbarkeit abzumildern wurde ein Hochkonrast-Schalter im Seitenheader dieser Website ergänzt, der die Unterscheidbarkeit dieser Inhalte verbessert.

Tastaturbedienung

  • Die Website lässt sich nur eingeschränkt mit der Tastatur bedienen.
  • Der aktuelle Tastaturfokus ist nicht sichtbar. Einige Bedienelemente wie die Sprungmarke zum Seitenanfang, die Blätterfunktion des Teaser-Sliders auf der Startseite sowie das gesamte Mobilmenü sind mit der Tastatur nicht erreich- bzw. bedienbar.

Navigierbarkeit und Lesbarkeit

  • Der Standard-Browser-Tastaturfokus wird unterdrückt, bei Tastaturnutzung wird kein Fokus angezeigt.
  • Die Website wird derzeit in deutscher Sprache angeboten. Nicht-deutsche Wörter, z.B. Fachbegriffe, werden nicht ausgezeichnet.

Sonstiges

  • Zum Download verfügbare PDFs, wie z.B. Flyer und Formulare, sind nicht barrierefrei.
  • Die Anwendungen MorgenFund Online Depot und MorgenFund Online Investing sowie die MorgenFund App sind nicht barrierefrei.

Die Angebote, die derzeit nicht voll umfänglich barrierefrei zugänglich sind, werden sukzessive entsprechend angepasst.

 

2. Unverhältnismäßige Belastung

Hier wird vorübergehend die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend gemacht.

  • Eingebundene, externe Inhalte Dritter, zum Beispiel Videos, Podcasts oder Beiträge von Social Media Plattformen sind nicht voll zugänglich.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.06.2025 erstellt und am 27.06.2025 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern?

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

MorgenFund GmbH
Franklinstr. 46-48
60486 Frankfurt am Main
marketing@morgenfund.com

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration 
Sitz: Regierungspräsidium Gießen 
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten 
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7 
35390 Gießen 
Telefon: +49 641 303 - 2901 
Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de 

Durchsetzung beantragen

Beschwerde bei der Marktüberwachungsbehörde gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Falls Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß dem BFSG nicht eingehalten werden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einreichen. Diese Behörde prüft den Sachverhalt und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit anordnen.

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Die Dienstleistungen der MorgenFund GmbH in Leichter Sprache

Die MorgenFund bietet verschiedene Dienstleistungen an. In Leichter Sprache finden Sie Texte zu den Dienstleistungen der MorgenFund. Diese Texte helfen Ihnen, die Dienstleistungen zu nutzen. Die Informationen sind nach den Regeln des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erstellt.