Die MorgenFund GmbH ist bemüht, ihre Internetseite, ihre Online- und ihre Mobile-Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2016/2102 und (EU) 2019/882 / Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die MorgenFund GmbH verfolgt die Grundprinzipien der Barrierefreiheit, damit ihre Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.morgenfund.com, die MorgenFund App und die Anwendungen MorgenFund Online Depot und MorgenFund Online Investing.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 1. bis 20. Juni 2025 vorgenommenen Analyse durch das Softwaretool Accessible Web RAMP

Für die Prüfung wurden alle Inhaltsseiten durch das Softwaretool analysiert und die Fehler – soweit möglich – behoben. Die Ergebnisse sind in einem Testbericht dokumentiert.

Förmliche Bestätigung über die Barrierefreiheit unserer Webseite

Wir verfügen über folgende förmliche Bestätigung der Barrierefreiheit unserer Website www.morgenfund.com:
Basis der WCAG 2.2 in dem Konformitätslevel »AA«

Letzte Überprüfung: 27.06.2025

Die Unvereinbarkeiten sind nachfolgend aufgeführt

Nicht barrierefreie Inhalte

Unterscheidbarkeit

  • Auf der Webseite werden Schriftgrafiken eingesetzt. In einigen dieser Grafiken kontrastiert die Schrift nicht ausreichend auf dem Hintergrund.
  • Auf der Website werden Schriften und Farben in Elementen verwendet, die keinen ausreichenden Kontrast zum jeweiligen Hintergrund aufweisen

Um diese Unvereinbarkeit abzumildern wurde ein Hochkontrast-Schalter im Seitenheader dieser Website ergänzt, der die Unterscheidbarkeit dieser Inhalte verbessert.

Tastaturbedienung

  • Die Website lässt sich nur eingeschränkt mit der Tastatur bedienen.
  • Der aktuelle Tastaturfokus ist nicht sichtbar. Einige Bedienelemente wie die Sprungmarke zum Seitenanfang, die Blätterfunktion des Teaser-Sliders auf der Startseite sowie das gesamte Mobilmenü sind mit der Tastatur nicht erreich- bzw. bedienbar.

Navigierbarkeit und Lesbarkeit

  • Der Standard-Browser-Tastaturfokus wird unterdrückt, bei Tastaturnutzung wird kein Fokus angezeigt.
  • Die Website wird derzeit in deutscher Sprache angeboten. Nicht-deutsche Wörter, z.B. Fachbegriffe, werden nicht ausgezeichnet.

Sonstiges

  • Zum Download verfügbare PDFs, wie z.B. Flyer und Formulare, sind nicht vollständig barrierefrei.
  • Eingebundene, externe Inhalte Dritter, zum Beispiel Videos, Podcasts oder Beiträge von Social Media Plattformen sind nicht voll zugänglich.
  • Die Anwendungen MorgenFund Online Depot und MorgenFund Online Investing sowie die MorgenFund App sind nicht vollständig barrierefrei. Bitte beachten Sie, dass Dokumente, die vor dem 28. Juni 2025 in die Online-Postbox eingestellt wurden als archivierte Dokumente gelten. Diese Dokumente werden nicht nachträglich barrierefrei gestaltet.

Die Angebote, die derzeit nicht voll umfänglich barrierefrei zugänglich sind, werden sukzessive entsprechend angepasst.

Informationen zur Barrierefreiheit unserer Produkte und Dienstleistungen

Nach § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie Artikel 15 des Gesetzes vom 8. März 2023 über die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (Luxemburg) sind wir verpflichtet zu beschreiben, wie unsere Dienstleistungen die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Mit diesen Kundeninformationen erfüllen wir unsere gesetzlichen Verpflichtungen.

Ihr Kontakt zu uns

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern?

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

MorgenFund GmbH
Franklinstr. 46-48
60486 Frankfurt am Main
marketing@morgenfund.com

Beschwerdemöglichkeiten

Sie haben uns auf Probleme mit der Barrierefreiheit hingewiesen, doch Ihre Beschwerde blieb bisher ohne zufriedenstellende Klärung?

Falls Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß dem BFSG nicht eingehalten werden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde einreichen. Diese Behörde prüft den Sachverhalt und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit anordnen.

Kontaktadresse für Deutschland:

Beschwerde bei der Marktüberwachungsbehörde gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Die Kontaktdaten der MLBF sind: 

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 "Soziales und Arbeitsschutz" 
Robert Richard 
Turmschanzenstraße 25 
39114 Magdeburg 

Telefon: +49 391 567 4530 
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Kontaktadresse für Luxemburg:

Beschwerde bei dem Amt zur Überwachung des barrierefreien Zugangs zu Produkten und Dienstleistungen (OSAPS)

Die Kontaktdaten der OSAPS sind: 

Amt zur Überwachung des barrierefreien Zugangs zu Produkten und Dienstleistungen bzw. 
„Office de la surveillance de l'accessibilité des produits et services (OSAPS)“ 
11, rue Robert Stumper
L-2657 Luxembourg, Luxemburg 

Telefon: +352 247 765 55 
E-Mail: signal@osaps.etat.lu 

Website: http://www.osaps.lu

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.06.2025 erstellt und am 27.06.2025 aktualisiert.