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Fragen und Antworten zur Angemessenheitsprüfung
Hier finden Sie alle Informationen inkl. der häufig gestellten Fragen und die dazugehörigen Antworten zum Thema Angemessenheitsprüfung.
Die neue Angemessenheitsprüfung bei der MorgenFund GmbH – Absolvieren Sie jetzt den neuen Online-Wissenstest!
Allgemeine Informationen zur Angemessenheitsprüfung
Als Wertpapierinstitut ist MorgenFund gemäß § 63 Absatz 10 WpHG sowie § 63 Abs. 11 WpHG gesetzlich verpflichtet, vor dem Erwerb komplexer Finanzinstrumente bei dem Kunden eine Beurteilung der Angemessenheit des jeweiligen Produktes durchzuführen. Die regulatorischen Anforderungen an die Durchführung der Angemessenheitsprüfung beim Erwerb komplexer Finanzinstrumente wurden angepasst. Vor diesem Hintergrund haben wir die Angemessenheitsprüfung bei MorgenFund GmbH entsprechend überarbeitet.
Rechtsgrundlage hierfür ist § 63 Absatz 10 und Absatz 11 WpHG in Verbindung mit Art. 55-57 der Delegierten Verordnung 2017/565 sowie den aufsichtsrechtlichen Vorgaben der BaFin, insbesondere den Mindestanforderungen an die Compliance Funktion (MaComp). Diese definieren die regulatorischen Anforderungen, die im beratungsfreien Wertpapiergeschäft von Finanzinstituten einzuhalten sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den FAQ zur Angemessenheitsprüfung und zum Wissenstest.
Wozu dient die Angemessenheitsprüfung und welchen Zweck hat sie?
Die Angemessenheitsprüfung dient dazu festzustellen, ob Sie über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Funktionsweise sowie die mit dem gewünschten komplexen Finanzinstrument verbundenen Risiken zu verstehen.
Der Zweck der Beurteilung der Angemessenheit besteht darin, uns als Finanzinstitute in die Lage zu versetzen, im besten Interesse des Kunden zu handeln.
Zum Zweck der Durchführung einer Angemessenheitsprüfung bitten wir Sie, uns bestimmte Informationen zu Ihren Kenntnissen und Erfahrungen in Bezug auf das gewünschte Produkt mitzuteilen. Es ist wichtig, dass diese Informationen aktuell, zutreffend und vollständig sind.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass es in Ihrem Interesse als Kunde ist, unsere Fragen zutreffend und vollständig zu beantworten, damit wir eine Beurteilung der Angemessenheit des gewünschten Produktes vornehmen können.
Die aktuellen regulatorischen Vorgaben sehen vor, dass diese Angemessenheitsprüfung künftig über einen strukturierten Wissenstest erfolgen kann.
Aus diesem Grunde haben wir für Sie einen neuen digitalen Wissenstests eingeführt.
Das ändert sich für Sie
Die bisherige Abfrage Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen über das Formular zur Angemessenheitsprüfung sowie die Risikoklassensystematik wird durch ein neues Produktzulassungskonzept ersetzt. Dieses basiert auf vier Produktkategorien komplexer Investmentfonds.
Die Einteilung erfolgt in folgende Produktkategorien:
- Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
- Alternative Investmentfonds (AIF)
- Offene Immobilienfonds (OIF)
- Infrastruktur Sondervermögen
Bevor Sie ein komplexes Finanzinstrument – bei uns ausschließlich komplexe Investmentfonds innerhalb einer dieser vier Produktkategorien – erwerben können, ist die Teilnahme an dem Wissenstest erforderlich. Dieser besteht aus einigen, gezielten Fragen zu den jeweiligen Produkten und deren Risiken.
Sofern Sie den Wissenstest nicht absolvieren oder die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen nicht hinreichend nachgewiesen werden können, sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie vor dem Erwerb entsprechend zu warnen (sogenannter „Warnhinweis“). In diesem Fall können Sie die Transaktion erst dann fortführen bzw. erneut beauftragen, nachdem Sie den Warnhinweis zur Kenntnis genommen und dessen Erhalt bestätigt haben.
So funktioniert der neue Wissenstest
Die Einführung der neuen Angemessenheitsprüfung erfolgt in zwei Schritten:
Neuerungen ab Juli 2026
Den Wissenstest können Sie ab Juli 2026 bequem in Ihrer MorgenFund Online-Anwendung unter dem Menüpunkt „Depoteinstellungen“ absolvieren.
Wenn Sie den Wissenstest für eine Produktkategorie erfolgreich bestehen, erhalten Sie eine entsprechende Produktzulassung für diese Kategorie. Damit können Sie künftig alle komplexen Investmentfonds dieser Kategorie ohne weitere Zwischenschritte erwerben.
Sollten Sie den Wissenstest in einer oder mehreren Produktkategorien nicht bestehen, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, diesen zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu absolvieren. Eine entsprechende Option wird Ihnen in Ihrer Online-Anwendung angezeigt. Außerdem wird Ihnen der Wissenstest angeboten, wenn Sie einen komplexen Investmentfonds ohne vorhandene Produktzulassung erwerben möchten.
Geplante Neuerungen ab Oktober 2026
Ab voraussichtlich Oktober 2026 berücksichtigen wir Ihre Produktzulassungen bei sämtlichen Kommunikationswegen der Auftragserteilung. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihren Auftrag online, schriftlich, per Telefax oder Telefon erteilen.
Sie führen bereits komplexe Investmentfonds in Ihrem Depot?
Sofern Sie bereits komplexe Investmentfonds einer bestimmten Produktkategorie in Ihrem Depot führen, wird Ihnen auf Basis Ihrer bisherigen Anlageerfahrungen automatisch eine entsprechende Produktzulassung für diese Kategorie erteilt. Hierüber informieren wir Sie gesondert. In diesem Fall ist ein erneutes Absolvieren des Wissenstests nicht erforderlich, um weitere Produkte derselben Produktkategorie zu erwerben. Bitte beachten Sie, dass dies nicht gilt, wenn Sie komplexe Investmentfonds einer anderen Produktkategorie erwerben möchten.
Wichtiger Hinweis: Diese Regelung gilt nicht für Gemeinschaftsdepots und Depots Minderjähriger. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den FAQ zur Angemessenheitsprüfung und zum Wissenstest!
Was passiert, wenn Sie den Wissenstest nicht bestehen oder keine Angaben machen?
Sofern Sie den Wissenstest nicht bestehen oder keine Angaben zu Ihren Kenntnissen und Erfahren machen möchten, sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass:
- das Produkt für Sie möglicherweise nicht angemessen ist oder
- wir die Angemessenheit mangels Angaben nicht beurteilen können (sogenannter „Warnhinweis“).
Wenn Sie diesen Warnhinweis zur Kenntnis nehmen und bestätigen, können Sie den Erwerb von Anteilen an komplexen Investmentfonds dennoch weiterhin beauftragen.
Komplexe Produktkategorien
Für die Zwecke der Angemessenheitsprüfung unterscheiden wir derzeit vier Produktkategorien komplexer Investmentfonds. Für jede dieser Kategorien ist eine separate Produktzulassung erforderlich, um entsprechende Produkte erwerben zu können.
Nachfolgend erläutern wir die einzelnen Produktkategorien und deren wesentliche Merkmale:
Übersicht über die komplexen Produktkategorien und ihre Merkmale
| Merkmal | OGAW-Fonds | AIF | Offene Immobilienfonds (OIF) | Infrastruktur-Sondervermögen |
| Regulierung | EU-weit harmonisiert (UCITS-Richtlinie) | KAGB + AIFM-Richtlinie | KAGB (Spezial-/Publikums-AIF im Immobilienbereich) | KAGB (Spezialform von Investmentvermögen) |
| Anlageuniversum | Aktien, Anleihen, Geldmarkt | Sehr breit: Immobilien, PE, Infrastruktur, Rohstoffe etc. | Direkt in Bestandsimmobilien | Infrastrukturprojekte (z. B. Energie, Verkehr, Digitalisierung) |
| Liquidität | Hoch (meist börsentäglich handelbar) | Gering bis mittel (oft eingeschränkt) | Eingeschränkt (Halte- & Kündigungsfristen) | Gering (oft nur zu Rücknahmeterminen) |
| Vermögensart | Liquide Wertpapiere | Häufig illiquide Sachwerte | Illiquide Immobilien | Illiquide Infrastrukturprojekte |
| Risikoprofil | Niedrig bis hoch (je nach Strategie) | Eher höher / stark unterschiedlich | Mittel bis erhöht | Mittel bis erhöht (projektabhängig) |
| Risikostreuung | Stark reguliert (Diversifikation Pflicht) | Flexibel, weniger standardisiert | Immobilienportfolio breit gestreut | Projektbezogene Streuung möglich |
| Komplexität | Häufig nicht komplex | Häufig komplex | In der Regel komplex | In der Regel komplex |
| Zielgruppe | Privatanleger | Professionelle / erfahrene Anleger | Vor allem langfristige Privatanleger | Langfristige institutionelle / erfahrene Anleger |
| Rückgabe / Laufzeit | Jederzeit möglich (in der Regel) | Oft eingeschränkt / geschlossen | Nur mit Fristen möglich | Häufig feste Rücknahmetermine |
| Ertragsquelle | Kursgewinne, Zinsen, Dividenden | Abhängig von Strategie (Mieten, Exits, Projekte etc.) | Mieten + Immobilienwertsteigerung | Nutzungsentgelte, Gebühren, Verträge |
| Typische Besonderheit | EU-Standardprodukt mit hoher Transparenz | Sehr flexible, heterogene Fondsstruktur | Fokus auf Immobilienbestand | Finanzierung gesellschaftlicher Großprojekte |
FAQ zur Angemessenheitsprüfung und zum Wissenstest
Warum wird diese Angemessenheitsprüfung eingeführt?
Wir sind gesetzlich verpflichtet, im beratungsfreien Wertpapiergeschäft zu prüfen, ob komplexe Investmentfonds für Sie angemessen sind.
Bevor Sie künftig solche Produkte erwerben können, bitten wir Sie daher, den Wissenstest zu absolvieren und Ihre Kenntnisse und Erfahrungen anzugeben. Auf dieser Grundlage prüfen wir, ob Sie die Funktionsweise und Risiken der jeweiligen Produkte nachvollziehen können.
Was ist der Unterschied zwischen einer Wertpapierdienstleistung mit Beratung und ohne Beratung?
Wir erbringen Wertpapierdienstleistungen ausschließlich ohne Anlageberatung (Execution-only). Das bedeutet: Wir geben keine persönlichen Empfehlungen zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten ab. Ihre Anlageentscheidungen treffen Sie eigenständig und auf eigene Verantwortung.
Im Rahmen unserer Dienstleistungen prüfen wir – soweit gesetzlich erforderlich – lediglich, ob Sie über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Risiken bestimmter Finanzinstrumente zu verstehen (Angemessenheitsprüfung). Eine Prüfung, ob ein Produkt zu Ihren persönlichen Anlagezielen passt, erfolgt nicht.
Was ist der Unterschied zwischen dem beratungsfreien Geschäft gemäß § 63 Absatz 10 WpHG und dem reinen Ausführungsgeschäft gemäß § 63 Absatz 11 WpHG?
Beim beratungsfreien Geschäft gemäß § 63 Absatz 10 WpHG sowie bei dem reinen Ausführungsgeschäft gemäß § 63 Absatz 11 WpHG entscheiden Sie selbst, welche Finanzinstrumente Sie kaufen oder verkaufen möchten. Wir führen Ihre Aufträge ohne vorherige Beratung aus.
Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Arten der Auftragsausführung liegt darin, ob vor der Ausführung eine Angemessenheitsprüfung durchgeführt wird.
Beim beratungsfreien Geschäft prüfen wir, ob Sie über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Risiken des jeweiligen Finanzinstruments zu verstehen. Hierzu stellen wir Ihnen Fragen zu Ihren bisherigen Erfahrungen mit entsprechenden Produkten. Sollte ein Finanzinstrument für Sie als nicht angemessen eingestuft werden, weisen wir Sie darauf hin.
Beim reinen Ausführungsgeschäft erfolgt keine solche Prüfung. Wir führen Ihren Auftrag ausschließlich aus.
Das reine Ausführungsgeschäft ist gesetzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, insbesondere bei sogenannten nichtkomplexen Finanzinstrumenten. Hierzu zählen in der Regel einfach strukturierte Produkte, deren Funktionsweise und Risiken leicht nachvollziehbar sind, wie beispielsweise bestimmte Aktien, Anleihen oder standardisierte Investmentfonds.
Komplexe Finanzinstrumente weisen demgegenüber eine schwierigere Struktur auf oder beinhalten besondere Risiken. Dazu gehören beispielsweise Derivate, strukturierte Produkte, Asset-Backed Securities (ABS), Private-Equity-Investitionen oder Strategien mit Hedgefondsbezug. Für solche Produkte führen wir in der Regel eine Angemessenheitsprüfung im Rahmen des beratungsfreien Geschäfts durch.
Welche Finanzinstrumente als komplex oder nichtkomplex gelten, ist gesetzlich geregelt.
Wo kann ich meine Kenntnisse und Erfahrungen hinterlegen?
Loggen Sie sich in Ihrem MorgenFund Online-Depot ein. Unter dem Menüpunkt „Depoteinstellungen“ können Sie den Status Ihrer Produktzulassungen jederzeit einsehen und bearbeiten.
Ich bin kein Online-Kunde, was bedeutet das für mich?
Vor dem Hintergrund steigender regulatorischer Anforderungen stellen wir unsere Prozesse zunehmend auf digitale Lösungen um. Der Wissenstest wird daher nicht mehr formularbasiert angeboten.
Wir empfehlen Ihnen, Ihr MorgenFund Depot künftig online zu verwalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier Online-Zugang inkl. Baumspende | MF Private | MorgenFund
Wichtig zu wissen: Der Erwerb komplexer Investmentfonds per Kaufformular bleibt grundsätzlich weiterhin möglich. Sofern jedoch keine Produktzulassung vorliegt, behalten wir uns vor, den Auftrag zunächst nicht auszuführen. In diesem Fall erhalten Sie zunächst einen entsprechenden Warnhinweis auf dem Postweg. Eine erneute Beauftragung ist anschließend nur möglich, wenn Sie den Warnhinweis ausdrücklich bestätigen (durch Unterschrift auf dem Kaufformular).
Warum gelten diese Investmentfonds als „komplex“?
Die genannten Produktkategorien weisen besondere Merkmale auf, etwa hinsichtlich Risiken, Anlagestrategien, Liquiditätsregelungen oder Bewertungsverfahren. Diese sind nicht immer leicht verständlich und erfordern entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen.
Unser Tipp: Vor dem Wissenstest können Sie sich auf unseren Informationsseiten einen Überblick über die einzelnen Produktkategorien verschaffen.
Muss ich den Wissenstest für jede Kategorie separat absolvieren?
Nein. Zu Beginn des Wissenstests wählen Sie die Produktkategorien aus, für die Sie eine Produktzulassung erwerben möchten. Der Test wird anschließend individuell für Sie zusammengestellt.
Wie lange dauert der Wissenstest?
Der Wissenstest dauert in der Regel nur wenige Minuten. Das Ergebnis wird Ihnen unmittelbar angezeigt und anschließend schriftlich bestätigt.
Kann ich den Wissenstest wiederholen, wenn ich nicht bestehe?
Sie können den Wissenstest zu einem späteren Zeitpunkt erneut absolvieren. Dies wird Ihnen in der Online Anwendung entsprechend angezeigt.
Kann ich komplexe Investmentfonds auch ohne Produktzulassung erwerben?
Wenn Sie keine Produktzulassung für die entsprechende Kategorie besitzen, erhalten Sie im Kaufprozess einen Warnhinweis, dass das Produkt für Sie möglicherweise nicht angemessen ist oder wir die Angemessenheit nicht beurteilen können.
Nach Bestätigung dieses Warnhinweises können Sie den Kauf online oder telefonisch dennoch fortsetzen. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Sie Ihre Anlageentscheidung bewusst und unter Kenntnis und Akzeptanz der möglichen Risiken treffen.
Hinweis bei Offline-Kaufaufträgen: Erteilen Sie den Kaufauftrag schriftlich oder per Telefax und liegt keine Produktzulassung vor, wird der Auftrag zunächst nicht ausgeführt. In diesem Fall erhalten Sie einen Warnhinweis per Post. Wenn Sie den Erwerb dennoch wünschen, können Sie uns anschließend erneut beauftragen. Voraussetzung hierfür ist die ausdrückliche Bestätigung des Warnhinweises auf dem vorgesehenen Kaufformular (durch Unterschrift). Erst danach kann der Kaufauftrag erneut eingereicht und ausgeführt werden.
Ändert sich etwas an meinen bestehenden Anlagen?
Nein. Ihre bestehenden Anlagen bleiben unverändert bestehen. Auf Basis Ihrer bisherigen Investitionen erhalten Sie automatisch die entsprechenden Produktzulassungen für diese Produktkategorien.
Wichtiger Hinweis: Dies gilt nicht für Gemeinschaftsdepots und Depots Minderjähriger. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den nachfolgenden Erläuterungen in den FAQ zur Angemessenheitsprüfung und zum Wissenstest.
Wie oft werden die Produktzulassungen überprüft bzw. aktualisiert?
Die Produktzulassungen werden in der Regel etwa alle fünf Jahren überprüft. In diesem Zusammenhang aktualisieren wir Ihre Angaben zu Kenntnissen und Erfahrungen. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre bisherigen Anlagen in Ihrem Depot. Sofern keine ausreichenden Kenntnisse und Erfahrungen mehr nachgewiesen werden können, entfällt die Produktzulassung. In diesem Fall ist der Wissenstest erneut zu absolvieren.
Was gilt für Gemeinschaftsdepots?
Aufgrund technischer Einschränkungen ist der Handel mit komplexen Investmentfonds in Gemeinschaftsdepots ab voraussichtlich Oktober 2026 nicht möglich.
Das bedeutet konkret: Der Kauf neuer Anteile an komplexen Investmentfondsanteilen kann vorübergehend nicht durchgeführt werden – weder als Einmalanlage noch im Rahmen von Sparplänen. Dies betrifft auch komplexe Investmentfonds, die Sie bereits in Ihrem Depotbestand halten.
Hintergrund ist, dass wir Kenntnisse und Erfahrungen aktuell nicht eindeutig der Person zuordnen können, die die Transaktion beauftragt. Die gesetzlich erforderliche Angemessenheitsprüfung kann daher nicht durchgeführt werden, sodass entsprechende Käufe derzeit nicht möglich sind. Selbstverständlich arbeiten wir bereits an einer Lösung, damit Kauftransaktionen künftig wieder möglich sind.
Sofern Sie bereits betroffene Fonds in Ihrem Depot halten, werden Sie von und hierüber selbstverständlich individuell informiert.
Was gilt für Kids Depots?
Der Handel mit komplexen Investmentfonds in Kids Depots ab voraussichtlich Oktober 2026 nicht mehr möglich.
Das bedeutet konkret: Der Kauf neuer Anteile an komplexen Investmentfondsanteilen kann nicht durchgeführt werden – weder als Einmalanlage noch im Rahmen von Sparplänen. Dies betrifft auch komplexe Investmentfonds, die Sie bereits in Ihrem Depotbestand halten.
Hintergrund ist, dass wir Kenntnisse und Erfahrungen aktuell nicht eindeutig der Person zuordnen können, die die Transaktion beauftragt. Die gesetzlich erforderliche Angemessenheitsprüfung kann daher nicht durchgeführt werden Diese sieht vor, dass bestimmte Anlageprodukte nur dann erworben werden dürfen, wenn sie zu den Kenntnissen und Erfahrungen unserer Anleger passen. Bei minderjährigen Personen ist dies gesetzlich besonders streng geregelt.
Sofern Sie bereits betroffene Fonds in Ihrem Depot halten, werden Sie von und hierüber selbstverständlich individuell informiert.