Bericht über die Ausführungsqualität / Top 5 Reporting
Allgemeine Informationen zu den Angaben nach §82 Abs. 9 WpHG
Wertpapierfirmen sind nach §82 Abs. 9 WpHG gesetzlich dazu verpflichtet, einmal jährlich für jede Wertpapierkategorie einen Report zu den wichtigsten fünf Ausführungsplätzen zu veröffentlichen. Hierbei werden die im vergangenen Jahr am jeweiligen Handelsplatz ausgeführten Kundenorders (Anzahl, Volumen, prozentuale Verteilung etc.) zusammengefasst und dargestellt.
Die MorgenFund GmbH hat keinen Anschluss an eine Börse oder einen Handelsplatz. MorgenFund arbeitet seit dem 1. Oktober 2020 mit einem anderen Institut zusammen. An dieses Institut werden die ETF-Kundenaufträge gemäß unseren Ausführungsgrundsätzen weitergeleitet. Der nachfolgende Bericht umfasst die Angaben für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023. Weitere Finanzinstrumente sind bei der MorgenFund von der Offenlegungspflicht nicht betroffen.
Qualitätsbericht zur Überwachung der erreichten Ausführungsqualität
Gemäß der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) sind Wertpapierfirmen dazu verpflichtet für jede Kategorie von Finanzinstrumenten eine Zusammenfassung der Auswertungen und Schlussfolgerungen aus der genauen Überwachung der erreichten Ausführungsqualität für die Kundenaufträge im Vorjahr zu veröffentlichen (Delegierte Verordnung (EU) 2017/576 der Kommission / RTS 28).
MorgenFund leitet Aufträge zu ETF Transaktionen ausschließlich an die Société Générale S.A. Zweigniederlassung Frankfurt weiter. Die Société Générale S.A. Zweigniederlassung Frankfurt wurde u.a. ausgewählt, weil alle Sammelaufträge grundsätzlich zu 100% ausgeführt werden. Eine Zusicherung der Ausführung kann allerdings nicht erfolgen, wenn z.B. die Börsen eine Aussetzung des Handels eines ETFs veranlasst haben. Es wurden keine Vereinbarungen über geleistete oder erhaltene Zahlungen oder zu erhaltenen Abschlägen, Rabatten oder sonstigen nicht-monetäre Leistungen getroffen.
MorgenFund analysiert und überwacht die Ausführungsqualität des ausführenden Institutes, an die sie Kundenaufträge im Rahmen des Kommissionsgeschäftes zur Ausführung weiterleitet. Im Berichtszeitraum wurden alle Transaktionen ausgeführt. Dies betrifft die Kauf- als auch die Verkaufsseite. Wie in den Grundsätzen der Orderausführung niedergelegt, erfolgt die Ausführung der ETF Kundenaufträge in Form einer Sammelorder in einem festgelegten Zeitfenster. Dieses Zeitfenster wurde bei der Überwachung der Ausführungsqualität herangezogen. Hierbei wurden die liquiden Märkte daraufhin untersucht zu welchem Preis der ETF hätte gehandelt werden können in einem Zeitfenster +- 20 Minuten um die Orderausführung. Es liegen keine Anhaltspunkte für MorgenFund vor, die Ausführungsqualität der Société Générale S.A. Zweigniederlassung Frankfurt anzuzweifeln. Eine Unterscheidung zwischen „Privatkunden“ (Kleinanlegern) und „Professionelle Kunden“ besteht nicht, da bei den Transaktionen nicht zwischen diesen Kundenkategorien unterschieden wird und Transaktionen grundsätzlich immer an das Institut in Form einer Sammelorder weitergeleitet werden.