- Der Rücknahmepreis steigt und der Basisertrag 2 (Mehrbetrag) ist höher als der Basisertrag 1:
Ein Anleger (nicht kirchensteuerpflichtig) hält einen Anteil an einem thesaurierenden Fonds am 02.01.2024 für 300 €.
Der Wert des Anteils liegt am 31.12.2024 bei 330 €. Der Basiszins liegt bei 2,29 %.
- Der Rücknahmepreis sinkt und der Basisertrag 2 (Mehrbetrag) ist niedriger als der Basisertrag 1:
Ein Anleger (nicht kirchensteuerpflichtig) hält einen Anteil an einem thesaurierenden Fonds 01.01.2024 für 300 €.
Der Wert des Anteils liegt am 31.12.2024 bei 230 €. Der Basiszins liegt bei 2,29 %.
- Der Rücknahmepreis steigt und der Basisertrag 2 (Mehrbetrag) ist geringer als der Basisertrag 1:
Ein Anleger (nicht kirchensteuerpflichtig) hält einen Anteil an einem thesaurierenden Fonds am 01.01.2024 für 300 €.
Der Wert des Anteils liegt am 31.12.2024 bei 302 €.
| | 1. Beispiel | 2. Beispiel | 3. Beispiel |
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| | Berechnung | Ergebnis | Berechnung | Ergebnis | Berechnung | Ergebnis |
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| Basisertrag 1 | 70% x 2,29% x 300 | 4,81 | 70% x 2,29% x 300 | 4,81 | 70% x 2,29% x 300 | 4,81 |
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Basisertrag 2 (Mehrertrag) | 330-300 | 30 | 230-300 | -70 | 302-300 | 2 |
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| Vergleich | 30>4,81 | 4,81 | -70 <4,81 | 0 | 2< 4,81 | 2 |
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| Vorabpauschale | 4,81-0 | 4,81 | 0 | 0 | 2-0 | 2 |
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| Steuer | 4,81 x (25% +Soli) | 1,27 | 0 x 25 % +Soli | 0 | 2x 25 % + Soli | 0,53 |
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Beispiel 1
Der Basisertrag 1 (4,81 €) ist kleiner als der Basisertrag 2 (Wertzuwachs/Mehrbetrag) der Anteile (30 €).
Somit wird der Basisertrag 1 zur Ermittlung der Vorabpauschale (4,81 €) verwendet.
Beispiel 2
Der Basisertrag 1 (4,81 €) wird nicht herangezogen, weil der Fonds eine negative Wertentwicklung (Basisertrag 2: -70 €) hat. Somit wird keine Vorabpauschale fällig.
Beispiel 3
Der Basisertrag 1 (4,81 €) ist größer als der Basisertrag 2 (Wertzuwachs/Mehrbetrag) der Anteile (2 €).
Somit wird der Basisertrag 2 (Mehrbetrag/Wertsteigerung) zur Ermittlung der Vorabpauschale (2 €) verwendet.
4. Der Rücknahmepreis steigt, der Basisertrag 2 (Wertsteigerung) ist höher als der Basisertrag 1 und die Ausschüttung ist höher als der Basisertrag 1:
Ein Anleger (nicht kirchensteuerpflichtig) hält einen Anteil an einem ausschüttenden Fonds am 01.01.2024 für 300 €. Der Anteilspreis am 31.12.2024 liegt bei 330 €. Ausgeschüttet werden innerhalb des Kalenderjahres 5 €. Der Basiszins liegt bei 2,29 %.
5. Der Rücknahmepreis steigt, der Basisertrag 2 (Wertsteigerung) ist höher als der Basisertrag 1 und die Ausschüttung ist niedriger als der Basisertrag 1:
Ein Anleger (nicht kirchensteuerpflichtig) hält einen Anteil an einem ausschüttenden Fonds am 01.01.2024 für 300 €. Der Anteilspreis am 31.12.2024 liegt bei 330 €. Ausgeschüttet werden innerhalb des Kalenderjahres 4 €. Der Basiszins liegt bei 2,29 %.
6. Der Rücknahmepreis steigt, der Basisertrag 2 (Wertsteigerung) ist niedriger als der Basisertrag 1 und die Ausschüttung ist niedriger als der Basisertrag 1:
Ein Anleger (nicht kirchensteuerpflichtig) hält einen Anteil an einem ausschüttenden Fonds am 01.01.2024 für 300 €. Der Anteilspreis am 31.12.2024 liegt bei 302 €. Ausgeschüttet werden innerhalb des Kalenderjahres 1 €. Der Basiszins liegt bei 2,29 %.
| | 4. Beispiel | 5. Beispiel | 6. Beispiel |
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| | Berechnung | Ergebnis | Berechnung | Ergebnis | Berechnung | Ergebnis |
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| Basisertrag 1 | 70% x 2,29% x 300 | 4,81 | 70% x 2,29% x 300 | 4,81 | 70% x 2,29% x 300 | 4,81 |
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Basisertrag 2 (Mehrertrag) | 330-300+5 | 35 | 330-300+4 | 34 | 302-300+1 | 3 |
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| Vergleich | 30>4,81 | 4,81 | 34>4,81 | 4,81 | 4,81> 3 | 3 |
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| Vorabpauschale | 4,81-5 | -0,19 | 4,81-4 | 0,81 | 3-1 | 2 |
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| Steuer | -0,19 x 2,29 % x 300 | 0 | 0,81 x (25% + Soli) | 0,21 | 2x (25% + Soli) | 0,53 |
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Beispiel 4
Der Basisertrag 1 (4,81 €) ist kleiner als der Basisertrag 2 (Wertzuwachs/Mehrertrag der Anteile) (35 €).
Zudem ist die Ausschüttung (5 €) größer als der Basisertrag. Somit wird die Vorabpauschale negativ (-0,19 €) bzw. 0 €.
Beispiel 5
Der Basisertrag 1 (4,81 €) ist kleiner als der Basisertrag 2 (Wertzuwachs/Mehrertrag der Anteile) (34 €).
Zudem ist die Ausschüttung (4,0 €) kleiner als der Basisertrag 1. Somit wird die Vorabpauschale positiv (0,81 €).
Beispiel 6
Der Basisertrag 1 (4,81 €) ist größer als der Basisertrag 2 (Wertzuwachs/Mehrertrag der Anteile) (3 €).
Zudem ist die Ausschüttung (1 €) kleiner als der Basisertrag 2. Somit wird die Vorabpauschale positiv (2 €).