Junges Paar sitzt auf einer Holzbank im Freien und blickt sich vertraut an; im Hintergrund unscharfe Landschaft mit Wasser und Bäumen.
MorgenFund GmbH

Morgen wird besser.

Ein Preis.      
Klare Struktur.      
Keine Überraschungen.

Stimmen Sie bis 30.11. zu – und sichern Sie sich langfristig attraktive Konditionen.

Einfach. Verständlich. Zukunftsfähig.

Seit Jahrzehnten begleiten wir Menschen beim Vermögensaufbau: früher mit Depotführung innerhalb der DWS, heute als eigenständiges Unternehmen. Seit dem 1. Dezember 2022 führen wir als MorgenFund GmbH den Geschäftsbetrieb als Wertpapierinstitut nach § 2 Abs. 1 WpIG.

Was bleibt? Unsere Erfahrung, unser Fokus auf das Wesentliche – und faire Konditionen für Sie.

Mit unserem neuen Preis- und Leistungsverzeichnis schaffen wir noch mehr Transparenz und Einfachheit – für alle die clever und breit investieren möchten. Ohne versteckte Kosten und komplizierte Depotmodelle.

 

Online Depot

19,90 € / Jahr

Mit dem Online-Depot profitieren Sie von günstigen Konditionen, digitalem Zugriff sowie exklusiven Services. Selbstverständlich sind wir auch bei einem Online-Depot jederzeit persönlich für Sie da – telefonisch und per E-Mail.

VL-Vertragsentgelt

12,00 € / Jahr
je VL-Vertrag

Zusätzliche Geldanlage mit vermögenswirksamen Leistungen leicht gemacht. Ganz einfach im gleichen Depot.

Offline Depot

39,90 € / Jahr

Verwaltungsentgelt

0,1 % / Jahr

Auf den Durchschnitt des monatlich festgestellten Bestandes (max. 150,00 EUR p.a.) für ETFs. Bei aktiv gemanagten Fonds entfällt dieses Entgelt.

Kids Depot

Selbstverständlich bleibt unser Kids Depot bis zum 18. Geburtstag des Kindes kostenfrei.

Warum Ihre Zustimmung bis 30.11. wichtig ist.

Damit wir Ihr Depot weiterhin wie gewohnt führen können, benötigen wir Ihre aktive Zustimmung zu unseren aktuellen Vertragsunterlagen:

  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Depots bei der MorgenFund GmbH (Stand: 2022) inklusive der Änderungsübersicht
  • sowie das neue Preis- und Leistungsverzeichnis für das MorgenFund Depot - Privatkunden (Stand: Mai 2025)

Nur mit Ihrer Zustimmung profitieren Sie von unseren günstigen Konditionen - inklusive Zugang zum gesamten Fondsuniversum.

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Jetzt direkt zustimmen

 

Wichtig:
Nach Beantragung Ihres Online-Zugangs und der Zustimmung zu den Vertragsunterlagen müssen Sie sich für die vollständige Aktivierung des Online-Zugangs nach Erhalt der PIN mindestens einmal anmelden. Nur so entfällt das zusätzliche Depotführungsentgelt für das Offline-Depot.

Alternativ:
Wenn Sie den digitalen Zustimmungsprozess nicht nutzen möchten, können Sie das dem Brief beiliegende Formular ausfüllen und uns per Rückumschlag oder E-Mail zusenden.

Yasemin Kaya-Tautz
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Sie haben Fragen?

Kein Problem.

Auch mit Online-Depot sind wir jederzeit persönlich für Sie da - telefonisch und per E-Mail.

+49 69 566080-020

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Yasemin Tautz  
Leiterin Kundenservice

Bitte überprüfen Sie die markierten Felder
Ihre 8-stellige Depotnummer beginnt mit A oder D für Depots in Deutschland bzw. mit C oder X für Depots in Luxemburg und endet mit sieben Zahlen (z.B. A1234567).

Wenn Sie uns schreiben, vertrauen Sie uns Ihre persönlichen Daten an. Wir kümmern uns darum, dass diese Daten geschützt werden. Daher verarbeiten wir Ihre Daten streng nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Kontaktaufnahme bildet Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.  
Ausführliche Datenschutzhinweise

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Häufig gestellte Fragen

Weitere häufig gestellte Fragen finden Sie im allgemeinen FAQ-Bereich.

Warum muss eine aktive Zustimmung zu den Vertragsbedingungen / AGB erfolgen?

Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) dürfen Änderungen an Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Preis- und Leistungsverzeichnissen nicht mehr stillschweigend durch Widerspruchsregelungen erfolgen. Stattdessen ist Ihre aktive Zustimmung erforderlich.

Diese Regelung dient Ihrer Rechtssicherheit als Depotinhaberin bzw. Depotinhaber und auch der unseres Hauses. Deshalb bitten wir Sie, den neuen Vertragsunterlagen zuzustimmen. Wir haben Sie hierzu bereits mehrfach – postalisch oder über Ihre elektronische Postbox – informiert.

Ich möchte keinen Online-Zugang, kann ich trotzdem zustimmen?

Selbstverständlich können Sie trotzdem zustimmen. Nutzen Sie dazu einfach das dem Brief beigelegte Zustimmungsformular und senden Sie uns dieses Formular per Brief oder E-Mail zurück. Alle notwendigen Informationen finden Sie auf dem Formular. Für die Rücksendung liegt auch ein frankierter Rückumschlag bei.

Wann muss ich aktiv zustimmen?

Damit wir Sie weiterhin optimal betreuen können, bitten wir Sie, zeitnah Ihre Zustimmung zu unseren aktualisierten Vertragsbedingungen sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis zu erteilen. Alle relevanten Informationen haben wir Ihnen per Post oder über Ihre elektronische Postbox zur Verfügung gestellt.

Muss ich sofort zustimmen, wenn Sie mich dazu auffordern?

Wir bitten Sie, sich so bald wie möglich zu unseren aktuellen Vertragsbedingungen und dem Preis- und Leistungsverzeichnis zurückzumelden. Nur auf diesem Wege können wir im Interesse der Rechtssicherheit und aus operativen Gründen eine aktualisierte und rechtskonforme Vertragsgrundlage zwischen Ihnen als Depotinhaber und uns als depotführende Stelle herstellen. Sie können Ihre Zustimmung jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt erteilen. Sollten wir zukünftig jedoch keine Zustimmung zu den neuen Vertragsbedingungen von Ihnen erhalten, sehen wir uns leider dazu gezwungen, weitere Maßnahmen zu ergreifen und ggf. mittelfristig die Geschäftsbeziehung zu beenden.

Ich bin seit Jahren Kunde, erfolgt eine automatische Umstellung?

Nein, eine automatische Umstellung ist leider nicht möglich.

Alle Bestandskundinnen und -kunden werden ab Anfang Juli 2025 schrittweise angeschrieben und um ihre aktive Zustimmung zu den neuen Vertragsbedingungen und dem aktualisierten Preis- und Leistungsverzeichnis gebeten.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021. Es schreibt vor, dass Änderungen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung wirksam werden dürfen – eine stillschweigende Zustimmung reicht nicht mehr aus.