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Fragen und Antworten zur ex ante Kosteninformation

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zum Thema ex ante Kosteninformation.

  1. Allgemeine Fragen
  2. Spezifische Fragen zu Aufbau und Inhalt
FAQ
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1. Allgemeine Fragen

Warum wird eine ex ante Kosteninformation erstellt?

Als Wertpapierinstitut ist MorgenFund aufgrund aufsichtsrechtlicher Vorgaben der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II „MiFID“ II) in Deutschland und Luxemburg verpflichtet, ihren Kunden eine Übersicht über alle Kosten und Nebenkosten im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen und dem jeweiligen Finanzinstrument („Produkt“) zukommen zu lassen. 

Grundsätzlich ist die ex ante Kosteninformation von MorgenFund dem Kunden vor der Erbringung jeder Wertpapierdienstleistung zur Verfügung zu Stellen. Wenn dies jedoch aufgrund der Art der Auftragserteilung nicht möglich ist, da der Kunde einen Fernkommunikationsweg wählt, auf welchem eine vorherige Zur Verfügung Stellung der ex ante Kosteninformationen nicht möglich ist, kann MorgenFund dem Kunden die ex ante Kosteninformation auch nachträglich, d. h. unverzüglich nach dem Geschäftsabschluss zukommen lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass hierzu die weiteren aufsichtsrechtlichen Anforderungen, wie z. B. die diesbezügliche Zustimmung des Kunden, vorliegen.  

Der Kunde hat zudem in diesen Fällen jederzeit die Möglichkeit, die ex ante Kosteninformationen vorab telefonisch zu erfragen und den Geschäftsabschluss bis zum Erhalt der ex ante Kosteninformationen aufzuschieben.

Für welche Transaktionen wird eine ex ante Kosteninformation bereitgestellt?

Grundsätzlich ist dem Kunden vor jeder Wertpapierdienstleistung eine ex ante Kosteninformation zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft alle einmaligen Transaktionen wie Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten. 

Bei regelmäßig wiederkehrenden Transaktionen, wie beispielsweise einem Dauerauftrag zur Vornahme von monatlichen Käufen aufgrund eines Sparplans, ist die ex ante Kosteninformation lediglich einmalig bei Abschluss des Sparplans sowie bei jeder Änderung des Sparplans/Dauerauftrags, die sich auf die voraussichtlichen Kosten auswirken können, zur Verfügung zu stellen. 

Wann wird die ex ante Kosteninformation bereitgestellt?

Grundsätzlich ist die ex ante Kosteninformation dem Kunden vor Auftragsdurchführung zur Verfügung zu stellen, sofern die Art der Auftragserteilung (z. B. online) dies ermöglicht. 

Bei Auftragserteilung auf anderen Wegen (z. B. schriftlicher Kaufauftrag, Überweisung) ist dies nicht möglich. In diesen Fällen wird dem Kunden die ex ante Kosteninformation nach Geschäftsabschluss durch Andruck auf der Abrechnung oder als separates Anschreiben zur Verfügung gestellt, sofern er diesem Vorgehen zugestimmt hat. 

Der Kunde kann in diesen Fällen jederzeit die ex ante Kosteninformationen vor Auftragserteilung (z. B. telefonisch) erfragen und zur Verfügung gestellt bekommen. Zudem hat der Kunde die Möglichkeit, den Geschäftsabschluss bis zum Erhalt der ex ante Kosteninformationen aufzuschieben.

Welche Vorteile bringt die ex ante Kosteninformation mit sich?

Die ex ante Kosteninformation weist dem Kunden alle voraussichtlichen Kosten und Nebenkosten der Wertpapierdienstleistung sowie des jeweiligen Finanzinstrumentes („Anlageproduktes“) aus, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Verkauf eines Finanzinstruments auf ihn zukommen. Hierdurch soll vermieden werden, dass der Kunde von Kosten überrascht wird und somit in die Lage versetzt ist, informiert seine Finanzanlageentscheidungen treffen zu können.

Zusätzlich zu den ex ante Kosteninformationen erhalten die Kunden einmal jährlich eine Information über alle konkret angefallenen Kosten und Nebenkosten der Wertpapierdienstleistung sowie der Finanzinstrumente im ex post Kostenausweis. 

Wie unterscheidet sich die ex ante Kosteninformation vom ex post Kostenausweis?

Während der Kunde der ex ante Kosteninformation entnehmen kann, mit welchen Kosten beim Erwerb oder Verkauf eines Finanzinstruments zu rechnen ist, soll der ex post Kostenausweis dagegen offenlegen, welche Kosten durch seine Finanzanlage tatsächlich entstanden sind.

Die ex ante Kosteninformation gibt dabei einen Überblick auf die zu erwartenden Kosten und Nebenkosten in Bezug auf die Wertpapierdienstleistung und das Finanzinstrument, wobei die Kosten und Nebenkosten teilweise auf Annahmen/Schätzungen beruhen. 

Der ex post Kostenausweis hingegen beruht sowohl auf den tatsächlich angefallenen Kosten und Nebenkosten in Bezug auf die Wertpapierdienstleistung als auch für das jeweilige Finanzinstrument innerhalb des Berichtszeitraumes, i. d. R. das vorangegangene Kalenderjahr.

Weshalb weichen die im ex post Kostenausweis ausgewiesenen Zahlen von der in Bezug auf einen einzelnen Auftrag bereitgestellten ex ante Kosteninformation ab?

Die ex ante Kosteninformation in Bezug auf einen geplanten Erwerb/Verkauf eines konkreten Finanzinstrumentes stellt die voraussichtlich anfallenden Kosten in Bezug auf den Erwerb/Veräußerung eines konkreten Finanzinstrumentes dar. 

Der ex post Kostenausweis hingegen weist die tatsächlich angefallenen Kosten und Nebenkosten aller in dem jeweiligen Berichtszeitraum (i. d. R. Kalenderjahr) getätigten Anlagen in Finanzinstrumente des Kunden aus. Daher können die Kosteninformationen auch voneinander abweichen. Auch im Falle dessen, dass ein Kunden nur eine Anlage in ein Finanzinstrument in einem Kalenderjahr getätigt hat, können die in der jeweiligen Kosteninformation enthaltenen Angaben voneinander abweichen. 

2. Spezifische Fragen zu Aufbau und Inhalt

Was ist der Unterschied zwischen Sektion II (Aufstellung der Kostenpositionen) und Sektion III (Gesamtkosten)?

In Sektion II der ex ante Kosteninformation wird eine detaillierte Aufstellung der (geschätzten) Kostenpositionen aufgezeigt. Dabei wird nach Einstiegskosten, den erwarteten laufenden Kosten während der Haltedauer sowie etwaigen Ausstiegskosten unterschieden. Die Ein- und Ausstiegskosten stellen einmalige Kosten der Anlage dar, die laufenden Kosten fallen während der Haltedauer an und werden auf Jahresbasis ausgewiesen. 

Die Gesamtkosten in Sektion III stellen die Gesamtkosten über die angenommene Haltedauer gemäß Empfehlung des Produzenten dar sowie die Auswirkungen der Kosten im Zeitablauf auf die Rendite. 

Warum gibt es zwei Übersichten zu den Gesamtkosten?

In Sektion III der Kosteninformation werden zunächst die geschätzten Gesamtkosten der Anlage in das Finanzinstrument auf die empfohlene Haltedauer dargestellt. Dabei wird nach Dienstleistungskosten und Produktkosten unterschieden. 

Dem folgt eine Darstellung der Auswirkung der Kosten im Zeitablauf auf die Rendite. Hierbei werden transparent die jeweiligen Einstiegs-, Ausstiegs- und die laufenden Kosten auf die Haltedauer berechnet und die Auswirkung der Kosten auf die Rendite abgebildet. In diesem Zusammenhang wird unterstellt, dass der Wert der Anlage über die gesamte Haltedauer dem Nettoanlagebetrag entspricht, d. h. die Produktkosten durch die Wertentwicklung ausgeglichen werden. 

Die tatsächlichen Kosten hängen u. a. von der Wertentwicklung der Anlage, der kundenindividuellen Haltedauer sowie möglichen Preisänderungen der Wertpapierdienstleistung bzw. des Finanzinstrumentes während der Haltedauer ab.

Was beinhaltet die Position „Gesamtkosten“?

Die Gesamtkosten umfassen die Kosten der (Wertpapier-)Dienstleistung der MorgenFund sowie die Produktkosten des Finanzinstruments  und reduzieren somit direkt und indirekt die Wertentwicklung des Bestandes in dem MorgenFund Depot des Kunden. 

Nachfolgend möchten wir dies noch einmal einfach erläutern:

  • Dienstleistungskosten: Hierunter versteht man die Kosten für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen. Darunter fällt zum Beispiel das Depotführungsentgelt.
  • Laufende Vertriebsprovisionen: Dies sind wiederkehrende bestandsabhängige Vergütungen, die die MorgenFund in Zusammenhang mit der Vermittlung von Investmentfondsanteilen von den Kapitalverwaltungsgesellschaften erhält.
  • Produktkosten (bereinigt um laufende Vertriebsprovisionen): Das sind die bereinigten Produktkosten des jeweiligen Finanzinstruments gemäß Veröffentlichung der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft nach Abzug der erhaltenen Vergütungen von Dritten.

Wichtig: Die Kosteninformationen von MorgenFund als depotführende Stelle weicht von Kostenberichten anderer Stellen ab, wie z. B. den Kostenberichten der Vertriebspartner oder des Vermittlers des Kunden,  da jede Stelle die Kosten ihrer Dienstleistungen eigenständig ausweisen muss.

Wie unterscheiden sich einmalige und laufende Kosten?

Einmalige Kosten können bei Erwerb oder Veräußerung eines Finanzinstruments auftreten. 

Laufende Kosten sind dagegen alle anderen Kosten, die regelmäßig während der Haltedauer des Finanzinstruments im Depot anfallen, z. B. das Entgelt für die Depotführung des MorgenFund Depots oder Kosten des Produktes.

Welche Kosten fallen unter dem Begriff "Dienstleistungskosten" an?

Die Dienstleistungskosten von MorgenFund als depotführende Stelle sind die Kosten für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen. 

Hierunter fallen Entgelte und Margen, die unmittelbar den im Depot geführten Investmentfonds zugeordnet werden können (z. B. der Ausgabeaufschlag), sowie Kosten, die auf Depotebene anfallen (z. B. das Entgelt für die Depotführung). 

Die Dienstleistungskosten sind in der Regel unmittelbar vom Kunden zu tragen. 

Was umfasst die Kategorie Produktkosten?

Die Produktkosten sind die Kosten, die direkt mit dem Finanzinstrument des Kunden in seinem MorgenFund Depot zusammenhängen. 

Das beinhaltet Entgelte/Kosten, die von der Verwaltungsgesellschaft des Fonds vereinnahmt und dem Sondervermögen (Fonds) unmittelbar entnommen werden. Die Informationen zu diesen Kosten basieren auf den im Verkaufsprospekt des Fonds veröffentlichten Daten des Produktherstellers. 

Was ist eine Zuwendung?

Zuwendungen sind Provisionen, Gebühren und sonstige Geldleistungen, die im Zusammenhang mit der Wertpapierdienstleistung von Dritten gewährt oder an Dritte gezahlt werden. 

Sie umfassen neben Geldzahlungen auch sonstige nicht-monetäre („unentgeltliche“) Vorteile, die Dritte an die MorgenFund gewähren bzw. MorgenFund als depotführende Stelle an Dritte gewährt. 

Wer erhält eine Zuwendung?

Sowohl MorgenFund als auch Kooperationspartner der MorgenFund können monetäre oder nicht-monetäre Zuwendungen im Zusammenhang mit der Wertpapierdienstleistung erhalten oder gewähren.

Wieso sind die Zuwendungen zweimal in der ex ante Kosteninformation enthalten?

In Sektion IV. werden die Zuwendungen noch einmal zusammengefasst gesondert ausgewiesen. Es handelt sich nicht um zusätzliche Kosten, stattdessen sind diese bereits in den anderen Kostenpositionen jeweils enthalten. 

Was umfasst der Begriff "Von Dritten an die MorgenFund gewährte Zuwendung"?

Die Darstellung der Position der „von Dritten an die MorgenFund gewährte Zuwendung“ erfolgt aus Sicht der MorgenFund als depotführende Stelle. Sie umfasst den Erhalt der einmaligen Vertriebsprovision (diese entspricht maximal dem in den Verkaufsunterlagen des Fonds angegebenen Ausgabeaufschlag) abzüglich ggfs. darauf gewährten Rabatt. 

Weiterhin wird hierunter die laufende Vertriebsprovision ausgewiesen sowie Zahlungen an die MorgenFund, die keinen unmittelbaren Bezug zu dem beabsichtigten Wertpapiergeschäft haben, aber dennoch als Zuwendung gelten und daher offengelegt werden. Diese Zahlungen sind weder unmittelbar noch mittelbar vom Kunden zu tragen und sind daher nicht in den Gesamtkosten aufgeführt. 

Die an MorgenFund als depotführende Stelle gewährten Zahlungen kommen direkt oder indirekt von den jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaften. 

Was wird unter der Position "An Dritte gewährte Zuwendungen" zusammengefasst?

Etwaige, ggf. von MorgenFund als depotführende Stelle an Vertriebspartner gewährte monetäre Zuwendungen, die sich einem Depot des Kunden zuordnen lassen, werden als gewährte Zuwendungen gesondert ausgewiesen. 

Von MorgenFund als depotführende Stelle an Vertriebspartner gewährte Zuwendungen werden aus der von der Kapitalverwaltungsgesellschaft erhaltenen laufenden Vertriebsprovision oder aus der im Zusammenhang mit dem Erwerb des Investmentfonds vom Kunden gezahlten Vertriebsprovision (diese entspricht maximal dem in den Verkaufsunterlagen des Fonds angegebenen Ausgabeaufschlag), abzgl. etwaiger eingeräumter Rabatte, gezahlt.

Wann können bei einem Verkauf Kosten anfallen?

Beim Verkauf können sowohl Dienstleistungskosten als auch Produktkosten anfallen. 

Zu den Dienstleistungskosten zählt das im Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesene Transaktionsentgelt sowie mögliche Margen aus der Devisenkonvertierung. 

Bei ETFs erfolgt die Abrechnung gegenüber dem Kunden zum Kurs des Market-Makers, welcher eine Marge zum Börsenkurs enthält. Manche Fonds haben ggfs. einen anfallenden Rücknahmeabschlag festgelegt, dieser zählt zu den Produktkosten bei Ausstieg. 

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